Legitimationsprüfung: Definition, Ablauf und Pflichten

Home » Legitimationsprüfung: Definition, Ablauf und Pflichten

Die Legitimationsprüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Feststellung und Überprüfung der Identität eines Kunden, bevor ein Kreditinstitut eine Geschäftsbeziehung aufnimmt. Sie stellt sicher, dass eine Bank weiß, mit wem sie es zu tun hat, und dient vor allem der Verhinderung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung.

Was ist die Legitimationsprüfung?

Bei der Legitimationsprüfung erfasst die Bank die persönlichen Daten des Kunden und gleicht sie mit einem gültigen Ausweisdokument ab. Hintergrund ist das Prinzip „Know Your Customer“ (KYC): Banken müssen ihre Kunden eindeutig identifizieren, bevor sie etwa ein Konto eröffnen oder einen Kredit vergeben. Die Prüfung erfolgt einmalig bei Beginn der Geschäftsbeziehung und kann bei besonderen Anlässen wiederholt werden.

Rechtliche Grundlagen und Pflichtangaben

Die Legitimationsprüfung ist gesetzlich verankert, insbesondere im Geldwäschegesetz (GwG) und in der Abgabenordnung (§ 154 AO). Bei einer natürlichen Person werden unter anderem folgende Angaben erhoben und überprüft:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Art, Nummer und ausstellende Behörde des Ausweisdokuments

Bei juristischen Personen, etwa einer GmbH, werden zusätzlich Firma, Rechtsform, Registernummer und die vertretungsberechtigten Personen festgehalten. Auch der wirtschaftlich Berechtigte – also die Person, in deren Interesse die Geschäftsbeziehung letztlich besteht – muss ermittelt werden.

Ablauf und Verfahren

Die Identitätsprüfung kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • PostIdent: Identifizierung in einer Postfiliale anhand des Ausweises.
  • VideoIdent: Prüfung per Videochat mit Vorlage des Ausweisdokuments.
  • Persönliche Vorlage: Identifizierung direkt in der Bankfiliale.

Als gültige Dokumente dienen in der Regel der Personalausweis oder der Reisepass. Die Bank ist verpflichtet, die erhobenen Daten zu dokumentieren und für gesetzlich vorgeschriebene Zeiträume aufzubewahren. Ohne erfolgreiche Legitimationsprüfung darf keine Geschäftsbeziehung begründet werden.

Über die erstmalige Identifizierung hinaus müssen Kreditinstitute die Geschäftsbeziehung fortlaufend überwachen. Bei Auffälligkeiten, etwa ungewöhnlich hohen Transaktionen, oder bei erhöhtem Risiko greifen verstärkte Sorgfaltspflichten, die eine erneute oder zusätzliche Prüfung verlangen. Verstößt eine Bank gegen die Pflicht zur Legitimationsprüfung, drohen empfindliche Bußgelder und aufsichtsrechtliche Konsequenzen durch die Finanzaufsicht. Für den Kunden bedeutet die Prüfung in der Regel nur einen geringen einmaligen Aufwand, der die Sicherheit des Finanzsystems insgesamt erhöht.

Die Legitimationsprüfung ist nicht auf Banken beschränkt. Auch andere Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, etwa Versicherungen, Notare, Steuerberater oder Güterhändler bei hohen Barzahlungen, müssen ihre Vertragspartner identifizieren. Ziel ist stets, anonyme Geldströme zu verhindern und die Herkunft von Vermögenswerten nachvollziehbar zu machen. Damit ist die Legitimationsprüfung ein zentraler Baustein der gesetzlichen Prävention gegen Finanzkriminalität und schützt zugleich die Integrität des gesamten Finanzsystems.

Häufige Fragen zur Legitimationsprüfung

Warum ist die Legitimationsprüfung Pflicht?

Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung zu verhindern. Banken müssen ihre Kunden zweifelsfrei identifizieren, bevor sie Konten eröffnen oder andere Geschäfte abwickeln. Grundlage sind das Geldwäschegesetz und die Abgabenordnung.

Welche Dokumente werden benötigt?

In der Regel genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei juristischen Personen kommen Nachweise wie der Handelsregisterauszug hinzu, um die Vertretungsberechtigung und den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen.

Wie läuft die Identifizierung online ab?

Bei Online-Kontoeröffnungen wird häufig das VideoIdent- oder PostIdent-Verfahren genutzt. Beim VideoIdent-Verfahren weist sich der Kunde per Videochat mit seinem Ausweis aus, beim PostIdent-Verfahren erfolgt die Identifizierung in einer Postfiliale.

Nach oben scrollen