Kundenskonto: Definition, Buchung & Beispiel | Rechnungswesen-ABC

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Das Kundenskonto ist ein Skonto, das ein Unternehmen seinen Kunden bei früher Zahlung gewährt und das beim verkaufenden Unternehmen als Erlösschmälerung behandelt wird. Räumt ein Lieferant seinen Abnehmern bei Zahlung innerhalb einer kurzen Frist einen prozentualen Nachlass ein, mindert der in Anspruch genommene Skontobetrag nachträglich die ursprünglich gebuchten Umsatzerlöse. Das Kundenskonto ist damit ein zentrales Instrument, um den Zahlungseingang zu beschleunigen und die Liquidität zu sichern.

T-Konten zur Skonto-Buchung: Bank, gewährte Skonti und Umsatzsteuer an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Buchung des Zahlungseingangs mit 2 Prozent Kundenskonto: Skonto mindert Nettoerlös und Umsatzsteuer.

Was ist Kundenskonto?

Beim Kundenskonto handelt es sich um einen Preisnachlass, den der Verkäufer dem Kunden für die rasche Begleichung der Rechnung gewährt. Üblich sind Zahlungsbedingungen wie „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto“. Zahlt der Kunde innerhalb der Skontofrist, darf er den vereinbarten Prozentsatz vom Rechnungsbetrag abziehen.

Aus Sicht des verkaufenden Unternehmens ist das gewährte Kundenskonto eine nachträgliche Verringerung des Verkaufserlöses. Es wird deshalb auf einem gesonderten Erlösschmälerungskonto („Gewährte Skonti“ bzw. „Kundenskonti“) erfasst und mindert in der Gewinn- und Verlustrechnung die Umsatzerlöse. Da sich auch das umsatzsteuerliche Entgelt verringert, muss zudem die Umsatzsteuer entsprechend korrigiert werden.

Kundenskonto vs. Lieferskonto

Kunden- und Lieferskonto bezeichnen denselben Vorgang aus zwei Perspektiven:

  • Kundenskonto (Verkaufsseite): Das Skonto, das ein Unternehmen seinen Kunden gewährt. Es ist eine Erlösschmälerung und verringert die Umsatzerlöse sowie die abzuführende Umsatzsteuer.
  • Lieferskonto (Einkaufsseite): Das Skonto, das ein Unternehmen von seinen Lieferanten in Anspruch nimmt. Es mindert die Anschaffungskosten des Wareneinkaufs und die abziehbare Vorsteuer.
  • Beide Seiten beziehen sich auf dieselbe Rechnung: Was für den Verkäufer Kundenskonto ist, ist für den Abnehmer Lieferskonto.

Kundenskonto buchen

Beim Zahlungseingang wird der volle Forderungsbetrag ausgebucht. Der Bankzugang ist um das Skonto geringer; die Differenz teilt sich in den Netto-Skontobetrag (Erlösschmälerung) und die anteilige Umsatzsteuerkorrektur auf. Der Buchungssatz lautet:

Bank und Kundenskonti (Erlösschmälerung) und Umsatzsteuer an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Beispiel mit 2 %: Eine Forderung von 1.190 € (1.000 € netto + 190 € USt bei 19 %) wird unter Abzug von 2 % Skonto beglichen. Der Kunde überweist 1.166,20 €. Das Skonto beträgt 23,80 € brutto, davon 20 € netto (Erlösschmälerung) und 3,80 € Umsatzsteuerkorrektur.

  • Bank 1.166,20 €
  • Kundenskonti 20,00 €
  • Umsatzsteuer 3,80 €
  • an Forderungen aLuL 1.190,00 €

Beispiel mit 3 %: Bei gleicher Forderung und 3 % Skonto zieht der Kunde 35,70 € brutto ab und zahlt 1.154,30 €. Der Netto-Skonto beträgt 30 €, die Umsatzsteuerkorrektur 5,70 €. Gebucht wird Bank 1.154,30 €, Kundenskonti 30,00 € und Umsatzsteuer 5,70 € an Forderungen aLuL 1.190,00 €.

Häufige Fragen zum Kundenskonto

Ist Kundenskonto ein Aufwand oder eine Erlösschmälerung?

Das Kundenskonto ist eine Erlösschmälerung, kein Aufwand. Es wird nicht als Kosten erfasst, sondern mindert direkt die Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dadurch sinkt der ausgewiesene Umsatz auf den tatsächlich vereinnahmten Betrag.

Mindert Kundenskonto die Umsatzsteuer?

Ja. Da sich durch das Skonto das umsatzsteuerliche Entgelt verringert, muss die abzuführende Umsatzsteuer anteilig korrigiert werden. Im Buchungssatz wird der Umsatzsteuerbetrag deshalb gesondert von der Netto-Erlösschmälerung ausgewiesen.

Wie wird der Skontobetrag berechnet?

Der Skontosatz wird auf den Bruttorechnungsbetrag angewendet. Aus dem so ermittelten Bruttoskonto wird anschließend die enthaltene Umsatzsteuer herausgerechnet, sodass sich der Netto-Skonto (Erlösschmälerung) und die Umsatzsteuerkorrektur ergeben.

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