Kassenbuch führen: Aufbau, Pflichten, Buchung und GoBD-Anforderungen mit Beispiel

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Das Kassenbuch ist ein Pflichtbestandteil jeder ordnungsgemäßen Buchführung für Unternehmen, die Bargeldbewegungen haben. Es erfasst alle Barein- und Barausgaben chronologisch und ist Grundlage für die Buchung der Kassenvorgänge in der Finanzbuchhaltung. Grundlagen zur Buchführungspflicht im Artikel Finanzbuchhaltung vs. Betriebsbuchhaltung.

Was ist das Kassenbuch?

Das Kassenbuch ist ein laufendes Verzeichnis aller Bargeldbewegungen. Es zeigt immer den aktuellen Kassenbestand und muss täglich geführt werden. Ein negativer Kassenbestand ist physisch unmöglich – entsteht er rechnerisch, liegt ein Fehler vor.

Aufbau des Kassenbuchs

Datum Beleg-Nr. Buchungstext Einnahmen (€) Ausgaben (€) Kassenbestand (€)
01.05. Anfangsbestand 350,00
02.05. K001 Barverkauf Ware 238,00 588,00
03.05. K002 Porto (Briefmarken) 12,50 575,50
04.05. K003 Bareinlage aus Privatentnahme 500,00 1.075,50
05.05. K004 Barzahlung Reinigungskosten 89,25 986,25

Pflichten beim Kassenbuch

Nach § 146 AO und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) muss das Kassenbuch folgende Anforderungen erfüllen:

  • Vollständigkeit: Jede Barein- und Barauszahlung muss erfasst werden
  • Richtigkeit: Belege müssen vorhanden und aufbewahrt werden (10 Jahre)
  • Zeitnähe: Tägliche Aufzeichnung ist erforderlich
  • Unveränderlichkeit: Nachträgliche Korrekturen sind unzulässig (bei elektronischem Kassenbuch durch GoBD geregelt)
  • Kassensturzfähigkeit: Der Kassenbestand muss jederzeit durch Zählen nachprüfbar sein

Buchung des Kassenbuchs in der FiBu

Die im Kassenbuch erfassten Vorgänge werden periodisch (täglich, wöchentlich) in die Finanzbuchhaltung übertragen:

Vorgang Soll Haben Betrag
Barverkauf (inkl. 19 % USt) Kasse Umsatzerlöse
Umsatzsteuer
238,00 €
200,00 €
38,00 €
Barausgabe Porto (keine USt) Porto Kasse 12,50 €
Privateinlage Kasse Eigenkapital / Privateinlage 500,00 €

Elektronisches Kassenbuch und GoBD

Elektronische Kassenbücher müssen den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern) entsprechen. Sie müssen manipulationssicher sein und eine Verfahrensdokumentation vorweisen können.

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Prüfungstipp: Das Kassenbuch ist kassensturzfähig – der rechnerische Saldo muss jederzeit mit dem tatsächlichen Bargeldbestand übereinstimmen. Ein negativer Kassenbestand ist ein sicheres Anzeichen für Buchungsfehler.

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