Investmentzertifikat

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Bei einem Investmentzertifikat handelt es sich zunächst schlicht um Wertpapiere (laut dem Wertpapierhandelsgesetz) mit denen man Anteil an Wertpapier- oder Investmentfonds erhält. Diese können jederzeit zu einem Rücknahmepreis wieder verkauft werden – der Preis wird börsentäglich ermittelt. Auf Grundlage des Investmentgesetzes werden so Anteile des Sondereigentums einer Gesellschaft an den Erwerber veräußert. Die dazu vergebenen Urkunden (auch Anteilsschein genannt) werden bei der Veräußerung von Fonds auch Investmentzertifikat genannt. Obwohl bei Investmentzertifikaten Anteile verkauft werden, ist damit ein Stimmrecht jedoch noch nicht impliziert.

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