Liquidation von Unternehmen

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Liquidation von Unternehmen ist ein Begriff der im Bereich der Auflösung eines Unternehmens verwendet wird. Eine bestehendes Unternehmen wird aufgelöst und im Anschluss daran, werden die Vermögenswerte, die zu dem Bestand gehörten veräußert und noch offene Forderungen werden versucht einzutreiben. Mit Hilfe dieser Liquidität wird dann versucht alle noch offenen Rückstände des Unternehmens zu begleichen. Der Restbetrag bleibt dem Eigentümer oder wird unter den Gesellschaftern gemnäß deren Anteile aufgeteilt.

Unter einer Liquidation ist der betriebswirtschaftliche sowie der rechtswissenschaftliche Vorgang der Veräußerung aller verbliebenen Vermögenswerte eines Unternehmens oder eines Vereines zu verstehen, der zum Ziel hat, diese in „liquide“ Mittel (Bargeld) umzuwandeln. Das daraus erzielte Kapital wird zur Tilgung noch ausstehender Verbindlichkeiten genutzt. Sofern danach noch ein Restbetrag übrig ist, wird dieser an die Anteilseigner abgeführt. Allerdings kann je nach der Gesellschaftsform des Betriebes und gemäß der dort geltenden Satzungen, auch ein anderer Verwendungszweck vorgesehen sein.

Im Allgemeinen handelt es sich bei einer durchgeführten Liquidation, um die zweite Phase der Beendigung eines Unternehmens. Diese wird nach der offiziellen Auflösung einer Gesellschaft eingeleitet und soll sie zur ihrer tatsächlichen Vermögenslosigkeit führen. Erst danach ist eine Löschung aus dem Handelsregister möglich. Eine Liquidation kann nur dann durchgeführt werden, wenn eine nicht insolvente Gesellschaft als regulär beendet gelten soll oder ein Insolvenzantrag, wegen des noch vorhandenen und gebundenen Kapitals, abgelehnt wurde. Ausnahmen bilden hier die Liquidationen, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchgeführt werden. Diese erfolgen nach einem strikten Rahmen der komplexen Sondernormen der Insolvenzordnung.

Im Prinzip handelt es bei der Person, die mit dieser Aufgabe betraut wird, um die gleiche, die auch schon vor der Abwicklung die Geschäfte des Unternehmens geführt hat. Es sei denn, der Gesellschaftsvertrag des Betriebes oder eine Hauptversammlung bestimmt eine andere Person für diese Aufgabe. Der sogenannte Liquidator ist verpflichtet eine Eröffnungsbilanz (ab dem Stichtag des Auflösungsbeschlusses) und eine Schlussbilanz (nach der erfolgten Abwicklung) vorzulegen. Sollte sich die Phase der Liquidation über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken, so für jedes weitere Jahr eine Zwischenbilanz abzugeben.

Während des Zeitraumes können noch alle der Liquidation dienlichen Geschäfte getätigt werden. Unter Umständen sind sogar Neuverträge möglich. Unternehmen, die sich in der Phase der Abwicklung befinden, tragen als Firmenzusatz die Kürzel „i. L.“ (in Liquidation) oder „i. Abw“ (in Abwicklung).

Weitere Informationen zu Unternehmen finden sich im Bereich Rechtsformen.

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