Das Geschäftsjahr ist der zwölf Monate umfassende Zeitraum, für den ein Unternehmen seine Buchführung abschließt und einen Jahresabschluss aufstellt. Es bildet die zeitliche Grundlage für die Ermittlung von Gewinn oder Verlust sowie für die Besteuerung. Ein Geschäftsjahr muss nicht zwingend mit dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) übereinstimmen, darf nach § 240 Abs. 2 HGB jedoch einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Geschäftsjahr?
Das Geschäftsjahr ist die periodische Abrechnungseinheit des Rechnungswesens. Am Ende eines jeden Geschäftsjahres wird eine Inventur durchgeführt, die Bücher werden abgeschlossen und der Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) erstellt. So lässt sich der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens in regelmäßigen, vergleichbaren Abständen messen. Stimmt das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr überein, spricht man von einem Kalendergeschäftsjahr; weicht es davon ab, handelt es sich um ein abweichendes Wirtschaftsjahr.
Kalenderjahr und abweichendes Wirtschaftsjahr
Viele Unternehmen wählen das Kalenderjahr als Geschäftsjahr, weil dies die Abstimmung mit Steuererklärungen und statistischen Meldungen vereinfacht. In bestimmten Branchen ist jedoch ein abweichender Zeitraum sinnvoll:
- Landwirtschaft: Geschäftsjahr häufig vom 1. Juli bis 30. Juni, da es sich am Ernterhythmus orientiert.
- Einzelhandel: mitunter Beginn nach dem Weihnachtsgeschäft, etwa am 1. Februar.
- Konzerntöchter: Anpassung an das Geschäftsjahr der ausländischen Muttergesellschaft.
Die Umstellung eines Geschäftsjahres erzeugt ein verkürztes Rumpfgeschäftsjahr von weniger als zwölf Monaten. Bei Kapitalgesellschaften bedarf die Festlegung oder Änderung des Geschäftsjahres in der Regel einer Satzungsregelung; eine Umstellung muss zudem vom Finanzamt anerkannt werden.
Bedeutung für den Jahresabschluss
Das Geschäftsjahr bestimmt den Stichtag, zu dem alle Vermögenswerte und Schulden bewertet werden. Wichtige Folgen sind:
- Festlegung des Bilanzstichtags (letzter Tag des Geschäftsjahres).
- Periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen über Rechnungsabgrenzungsposten.
- Berechnung von Abschreibungen anteilig für das Geschäftsjahr.
- Vergleichbarkeit der Kennzahlen über mehrere Perioden hinweg.
Damit ist das Geschäftsjahr die zentrale Bezugsgröße, an der sich nahezu alle Vorgänge des Rechnungswesens ausrichten.
Geschäftsjahr und Steuerrecht
Auch im Steuerrecht spielt das Geschäftsjahr eine wichtige Rolle, dort meist als Wirtschaftsjahr bezeichnet. Der im Wirtschaftsjahr ermittelte Gewinn bildet die Grundlage für die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Weicht das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, gelten besondere Zuordnungsregeln:
- Bei Gewerbetreibenden wird der Gewinn eines abweichenden Wirtschaftsjahres grundsätzlich dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem das Wirtschaftsjahr endet.
- Eine Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist gegenüber dem Finanzamt nur mit dessen Zustimmung wirksam.
- Für Land- und Forstwirte ist ein abweichendes Wirtschaftsjahr gesetzlich vorgesehen.
So stellt das Geschäftsjahr sicher, dass handels- und steuerrechtliche Ergebnisermittlung auf einer einheitlichen zeitlichen Grundlage erfolgen.
Häufige Fragen zum Geschäftsjahr
Muss das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entsprechen?
Nein. Das Geschäftsjahr darf vom Kalenderjahr abweichen, solange es zwölf Monate nicht überschreitet. Viele Unternehmen wählen dennoch das Kalenderjahr, weil es die steuerliche Abwicklung vereinfacht.
Was ist ein Rumpfgeschäftsjahr?
Ein Rumpfgeschäftsjahr ist ein Geschäftsjahr von weniger als zwölf Monaten. Es entsteht etwa bei einer Neugründung im laufenden Jahr oder bei der Umstellung des Geschäftsjahres auf einen anderen Zeitraum.
Wer legt das Geschäftsjahr fest?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften bestimmt es der Unternehmer; bei Kapitalgesellschaften wird es in der Satzung geregelt. Eine spätere Änderung muss in der Regel vom Finanzamt anerkannt werden.