Ertragskonten

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Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen handelt es sich bei einem Ertragskonto um die die Eigenkapital mehrende Art des Erfolgskontos. Daneben gibt es die Aufwandskonten, auf denen Eigenkapital mindernde Geschäftsvorfälle gebucht werden. Erträge werden auf den Ertragskonten auf der Habenseite gebucht, da sie den Ertrag einer Unternehmung mehren. Dementsprechend werden auf den Aufwandskonten die Aufwendungen auf der Sollseite gebucht, da sie den Ertrag mindern. Erfolgskonten sind Unterkonten des Eigenkapitals und werden im neuen Geschäftsjahr stets mit null eröffnet. Am Ende einer Abrechnungsperiode gehen die Saldi der Erfolgs- und Aufwandskonten in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein.

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