Eine Kapitaleinlage ist die Zuführung von Geld- oder Sachwerten in ein Unternehmen durch die Eigentümer oder Gesellschafter. Sie erhöht das Eigenkapital und stärkt die Finanzierungsbasis des Betriebs. Kapitaleinlagen kommen sowohl bei der Gründung eines Unternehmens als auch später zur Stärkung der Kapitalausstattung vor und unterscheiden sich grundlegend von Fremdkapital, da sie nicht zurückgezahlt werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Kapitaleinlage?
Bei einer Kapitaleinlage bringen die Eigentümer Vermögenswerte in das Unternehmen ein, ohne dafür eine Rückzahlung wie bei einem Kredit zu erhalten. Im Gegenzug erwerben oder erhöhen sie ihren Anteil am Unternehmen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften spricht man häufig von Einlagen, bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG von Stammkapital bzw. Grundkapital. Kapitaleinlagen können als Bareinlage oder Sacheinlage erfolgen:
Typische Anlässe für Kapitaleinlagen sind die Unternehmensgründung, bei der die Gesellschafter das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital aufbringen müssen, sowie spätere Kapitalerhöhungen zur Finanzierung von Wachstum oder zur Sanierung in wirtschaftlich schwierigen Phasen. Bei der GmbH beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital nach § 5 Abs. 1 GmbHG 25.000 €, von denen bei der Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt sein muss. Bei Kapitalgesellschaften wird jede Kapitaleinlage zudem durch einen Gesellschafterbeschluss dokumentiert und – soweit sie das gezeichnete Kapital verändert – im Handelsregister eingetragen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es dagegen keine gesetzliche Mindesteinlage; hier bestimmen die Gesellschafter die Höhe ihrer Einlagen frei im Gesellschaftsvertrag.
| Merkmal | Bareinlage | Sacheinlage |
|---|---|---|
| Gegenstand | Geld (Bank/Kasse) | Maschinen, Fahrzeuge, Grundstücke u. Ä. |
| Bewertung | Nominalbetrag | Zeitwert zum Einbringungszeitpunkt |
| Buchung (Gegenkonto) | Bank/Kasse | jeweiliges Sachanlagekonto |
Buchung der Kapitaleinlage – Rechenbeispiel
Eine Kapitaleinlage erhöht auf der Aktivseite das Vermögen und auf der Passivseite das Eigenkapital – die Bilanz verlängert sich dadurch, ohne dass sich die Eigenkapitalstruktur zuvor bestehender Verbindlichkeiten verändert. Führt ein Einzelunternehmer beispielsweise 10.000 € auf das betriebliche Bankkonto, lautet der Buchungssatz:
- Bank 10.000 € an Privateinlage / Eigenkapital 10.000 €
Bei einer Sacheinlage, etwa der Einbringung einer Maschine im Wert von 5.000 €, wird statt des Bankkontos das entsprechende Anlagekonto belastet:
- Maschinen 5.000 € an Eigenkapital 5.000 €
Die Auswirkung auf die Eigenkapitalquote lässt sich an einem Beispiel nachvollziehen: Vor der Einlage beträgt die Bilanzsumme eines Einzelunternehmens 80.000 €, davon 20.000 € Eigenkapital – die Eigenkapitalquote liegt bei 20.000 € ÷ 80.000 € = 25 %. Nach der Bareinlage von 10.000 € steigen sowohl die Bilanzsumme (90.000 €) als auch das Eigenkapital (30.000 €); die Quote verbessert sich auf 30.000 € ÷ 90.000 € = 33,3 %. Wie sich diese Kennzahl im Detail berechnet, erklärt der Beitrag Eigenkapitalquote berechnen. In der laufenden Buchführung von Einzelunternehmen werden Einlagen oft zunächst über das Privatkonto erfasst und am Jahresende mit dem Eigenkapitalkonto verrechnet, wie im Beitrag Einzelunternehmen: Buchführung, EÜR und Eigenkapitalkonto beschrieben. Das Gegenstück zur Kapitaleinlage ist die Privatentnahme: Entnimmt der Unternehmer später wieder Mittel für private Zwecke, mindert dies das Eigenkapital entsprechend und macht die zuvor verbesserte Eigenkapitalquote teilweise wieder rückgängig.
Abgrenzung zum Fremdkapital
Die Kapitaleinlage ist Eigenkapital und steht dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung. Sie begründet keine Verbindlichkeit und keinen Zinsanspruch. Demgegenüber ist Fremdkapital, etwa ein Bankdarlehen, befristet, verzinslich und muss zurückgezahlt werden. Kapitaleinlagen verbessern daher die Eigenkapitalquote und die Bonität, während die Gesellschafter im Gegenzug am unternehmerischen Risiko beteiligt sind. Im Falle einer Insolvenz werden Eigenkapitalgeber zudem erst nach allen Gläubigern bedient, sodass ihre Einlage einem höheren Verlustrisiko ausgesetzt ist als das von außen zugeführte Fremdkapital. Diesem Risiko steht jedoch die Aussicht auf Gewinnbeteiligung und Wertsteigerung des Unternehmens gegenüber. Werden Kapitaleinlagen bei Kapitalgesellschaften über den Nennbetrag hinaus geleistet (Agio), sind sie zudem als Kapitalrücklage auszuweisen; mehr dazu im Beitrag Rücklagenkonto und Rücklagen im Eigenkapital.
Von der offenen Kapitaleinlage ist die verdeckte Einlage zu unterscheiden, bei der ein Gesellschafter dem Unternehmen einen Vorteil zuwendet, ohne dass dies ausdrücklich als Einlage bezeichnet wird – etwa indem er auf eine marktübliche Vergütung verzichtet oder einen Vermögenswert unter Wert überlässt. Steuerlich wird eine solche verdeckte Einlage wie eine offene Kapitaleinlage behandelt und erhöht ebenfalls das Eigenkapital, ist aber im Gegensatz zur offenen Einlage nicht unmittelbar aus der Buchführung ablesbar und bedarf daher einer sorgfältigen Dokumentation. In der Finanzierungslehre zählt die Kapitaleinlage neben der Gewinnthesaurierung zu den klassischen Formen der Eigenfinanzierung und wird dort begrifflich der Außenfinanzierung zugeordnet, weil das Kapital von außen – durch die Eigentümer – zugeführt wird, während die Gewinnthesaurierung als Innenfinanzierung gilt, da das Kapital bereits im Unternehmen erwirtschaftet wurde und lediglich nicht ausgeschüttet wird.
Häufige Fragen zur Kapitaleinlage
Muss eine Kapitaleinlage zurückgezahlt werden?
Nein. Eine Kapitaleinlage ist Eigenkapital und wird dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung gestellt. Eine Rückzahlung erfolgt nur durch Entnahmen, Gewinnausschüttungen oder bei Auflösung des Unternehmens.
Was ist der Unterschied zwischen Bar- und Sacheinlage?
Bei der Bareinlage wird Geld eingebracht, bei der Sacheinlage Vermögensgegenstände wie Maschinen oder Fahrzeuge. Sacheinlagen werden mit ihrem Wert bewertet und dem Eigenkapital zugerechnet.
Erhöht eine Kapitaleinlage den Gewinn?
Nein. Eine Kapitaleinlage ist erfolgsneutral und erhöht nur das Eigenkapital, nicht den Gewinn. Sie wird daher nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sondern direkt im Eigenkapital und wirkt sich so auch nicht auf den Jahresüberschuss der Periode aus.