Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine Sonderform der Umsatzbesteuerung für gewerbliche Wiederverkäufer. Besteuert wird nicht der volle Verkaufspreis, sondern nur die Differenz (Marge) zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Sie verhindert eine doppelte Umsatzsteuerbelastung beim Handel mit gebrauchten Gegenständen und ist für viele Händler ein wichtiger Wettbewerbsvorteil.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Differenzbesteuerung?
Handelt ein Wiederverkäufer mit Gebrauchtwaren, die er von Privatpersonen oder anderen Nichtunternehmern erworben hat, konnte er beim Einkauf keine Vorsteuer ziehen. Würde er den Weiterverkauf voll besteuern, entstünde eine Doppelbelastung, weil in der Ware bereits Umsatzsteuer aus dem ursprünglichen Kauf steckt. § 25a UStG erlaubt deshalb, nur die Handelsspanne der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Typische Anwendungsfälle sind Gebrauchtwagenhändler, Antiquitäten-, Kunst- und Second-Hand-Händler. Die Regelung ist optional, doch in der Praxis meist günstiger für den Endkunden, der die Ware ohnehin nicht als Vorsteuer geltend machen kann.
Voraussetzungen
Die Differenzbesteuerung ist an mehrere Bedingungen geknüpft:
- Der Verkäufer ist ein gewerblicher Wiederverkäufer.
- Es handelt sich um bewegliche körperliche Gegenstände (ausgenommen sind Edelsteine und Edelmetalle).
- Beim Einkauf wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen – etwa bei Erwerb von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder anderen Differenzbesteuerern.
Wichtig: In der Rechnung an den Kunden darf keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden. Stattdessen ist ein Hinweis wie „Differenzbesteuerung – Gebrauchtgegenstände/§ 25a UStG“ aufzunehmen. Der Wiederverkäufer kann zudem zwischen Einzeldifferenz und – bei geringwertigen Gegenständen – der Gesamtdifferenz eines Zeitraums wählen.
Berechnung und Buchung
Die Umsatzsteuer wird aus der Marge herausgerechnet. Es gilt der Regelsteuersatz von 19 %.
- Einkaufspreis: 5.000 €
- Verkaufspreis: 6.190 €
- Differenz (Bruttomarge): 1.190 €
- Enthaltene Umsatzsteuer: 1.190 € × 19 / 119 = 190 €
- Bemessungsgrundlage (Nettomarge): 1.000 €
Der Händler führt also 190 € Umsatzsteuer ab, nicht 19 % vom vollen Verkaufspreis. Beim Verkauf lautet die Buchung vereinfacht:
- Bank 6.190 € an Erlöse 6.000 € und Umsatzsteuer 190 €
Der Wareneinkauf wurde zuvor ohne Vorsteuer gebucht: Wareneinkauf 5.000 € an Bank 5.000 €. Wichtig ist, differenzbesteuerte Waren buchhalterisch von regelbesteuerten Waren getrennt zu führen, damit die Bemessungsgrundlage je Verkauf korrekt ermittelt werden kann.
Für die Buchhaltung bedeutet die Differenzbesteuerung einen erhöhten Aufzeichnungsaufwand: Ein- und Verkaufspreise müssen je Gegenstand dokumentiert werden, damit die Marge nachvollziehbar bleibt. Der Wiederverkäufer kann außerdem im Einzelfall zur Regelbesteuerung optieren, wenn dies günstiger ist – etwa beim Verkauf an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Neben der Einzeldifferenzbesteuerung erlaubt das Gesetz bei Gegenständen mit einem Einkaufspreis bis zu einer bestimmten Grenze die Gesamtdifferenzbesteuerung, bei der die Summe aller Einkäufe der Summe aller Verkäufe eines Zeitraums gegenübergestellt wird. Ergibt sich in einem Zeitraum ein negativer Saldo, entsteht keine Umsatzsteuer; ein Verlust kann jedoch nicht auf andere Zeiträume übertragen werden. Diese Wahlrechte machen die Regelung flexibel, verlangen aber eine saubere Trennung der Warenströme.
Häufige Fragen zur Differenzbesteuerung
Für wen gilt die Differenzbesteuerung?
Für gewerbliche Wiederverkäufer, die bewegliche Gebrauchtgegenstände ohne Vorsteuerabzug eingekauft haben – zum Beispiel Gebrauchtwagen-, Antiquitäten- oder Second-Hand-Händler.
Darf in der Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen werden?
Nein. Bei der Differenzbesteuerung darf keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden. Die Rechnung muss stattdessen einen Hinweis auf die Sonderregelung enthalten.
Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?
Nur die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis wird besteuert. Aus dieser Bruttomarge wird die Umsatzsteuer mit dem Faktor 19/119 herausgerechnet.