Der Vorstand ist ein wichtiges unverzichtbares Organ in jedem Verein oder Institution. Die Berufung des Vorstands wird durch die Satzung bestimmt und durch diese Bestimmung wird der Vorstand durch die Mitglieder gewählt. Die Amtszeit eines Vorstandes in einem Unternehmen, bspw. einer AG, beträgt längstens 5 Jahre, aber eine erneute Wiederwahl ist zulässig. Bei einem mehrköpfigen Vorstand kann durch ein Mitglied des Vorstandes ein Vorsitzender gewählt werden. Der Vorsitzende ist allerdings nur gleichberechtigtes Mitglied des Vorstands, soweit nichts anderes geregelt wurde.
Der Vorstand leitet die AG in eigener Verantwortung und darf sie gerichtlich vertreten.
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