Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG und UG haben besondere Pflichten im Rechnungswesen. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Unterschiede hinsichtlich Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegungspflichten – ein Thema für BWL-Studenten im 2.–3. Semester.
Inhaltsverzeichnis
Überblick: Kapitalgesellschaften in Deutschland
| Rechtsform | Mindestkapital | Haftung | Typische Verwendung |
|---|---|---|---|
| GmbH | 25.000 € | Nur Gesellschaftsvermögen | KMU, mittelständische Unternehmen |
| AG | 50.000 € | Nur Gesellschaftsvermögen | Großunternehmen, börsennotiert |
| UG (haftungsbeschränkt) | 1 € | Nur Gesellschaftsvermögen | Gründer, Start-ups |
Rechnungslegungspflichten
Alle Kapitalgesellschaften unterliegen der Buchführungspflicht nach HGB (§§ 238 ff.). Sie müssen einen vollständigen Jahresabschluss (Bilanz + GuV + Anhang) aufstellen und beim Bundesanzeiger offenlegen:
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatz | Mitarbeiter | Pflichten |
|---|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 | Bilanz + GuV + verkürzter Anhang |
| Mittel | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 | + Lagebericht |
| Groß | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 | + Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer |
Besonderheiten im Eigenkapital
Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft ist anders aufgebaut als das einer Personengesellschaft:
| Position | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Stammkapital | Grundkapital |
| Kapitalrücklage | Aufgeld über Stammeinlage | Agio über Ausgabepreis |
| Gewinnrücklagen | Gesetzliche + freie Rücklagen | Gesetzliche + Satzungsrücklage + freie |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | Ergebnis des Geschäftsjahres | Ergebnis nach Gewinnverwendung |
Gewinnverwendung bei Kapitalgesellschaften
Der Jahresüberschuss kann für folgende Zwecke verwendet werden: Einstellung in Rücklagen, Ausschüttung (Dividende bei AG, Ausschüttung bei GmbH) oder Vortrag auf neue Rechnung. Bei der GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung, bei der AG die Hauptversammlung.
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Prüfungstipp: Merke: Kapitalgesellschaften haben kein Privatentnahmekonto – die Eigentümer sind von der Gesellschaft getrennt. Gewinnausschüttungen laufen über die Gewinnverwendungsrechnung. Außerdem: Bei der UG muss 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis 25.000 € erreicht sind.