Kapitalgesellschaften: GmbH, AG und UG im Rechnungswesen erklärt

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Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG und UG haben besondere Pflichten im Rechnungswesen. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Unterschiede hinsichtlich Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegungspflichten – ein Thema für BWL-Studenten im 2.–3. Semester.

Überblick: Kapitalgesellschaften in Deutschland

Rechtsform Mindestkapital Haftung Typische Verwendung
GmbH 25.000 € Nur Gesellschaftsvermögen KMU, mittelständische Unternehmen
AG 50.000 € Nur Gesellschaftsvermögen Großunternehmen, börsennotiert
UG (haftungsbeschränkt) 1 € Nur Gesellschaftsvermögen Gründer, Start-ups

Rechnungslegungspflichten

Alle Kapitalgesellschaften unterliegen der Buchführungspflicht nach HGB (§§ 238 ff.). Sie müssen einen vollständigen Jahresabschluss (Bilanz + GuV + Anhang) aufstellen und beim Bundesanzeiger offenlegen:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter Pflichten
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Bilanz + GuV + verkürzter Anhang
Mittel ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 + Lagebericht
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 + Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer

Besonderheiten im Eigenkapital

Das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft ist anders aufgebaut als das einer Personengesellschaft:

Position GmbH AG
Gezeichnetes Kapital Stammkapital Grundkapital
Kapitalrücklage Aufgeld über Stammeinlage Agio über Ausgabepreis
Gewinnrücklagen Gesetzliche + freie Rücklagen Gesetzliche + Satzungsrücklage + freie
Jahresüberschuss/-fehlbetrag Ergebnis des Geschäftsjahres Ergebnis nach Gewinnverwendung

Gewinnverwendung bei Kapitalgesellschaften

Der Jahresüberschuss kann für folgende Zwecke verwendet werden: Einstellung in Rücklagen, Ausschüttung (Dividende bei AG, Ausschüttung bei GmbH) oder Vortrag auf neue Rechnung. Bei der GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung, bei der AG die Hauptversammlung.

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Prüfungstipp: Merke: Kapitalgesellschaften haben kein Privatentnahmekonto – die Eigentümer sind von der Gesellschaft getrennt. Gewinnausschüttungen laufen über die Gewinnverwendungsrechnung. Außerdem: Bei der UG muss 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis 25.000 € erreicht sind.

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