Fremdwährungsgeschäfte buchen: Kurs, Bewertung und Buchungssätze erklärt

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In globalisierten Unternehmen entstehen täglich Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen. Durch Wechselkursveränderungen entstehen Kursgewinne oder -verluste, die buchhalterisch erfasst werden müssen. Dieses Thema ist ab dem 3. Semester BWL prüfungsrelevant.

Grundlagen der Fremdwährungsbuchung

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zunächst zum Transaktionskurs (Kurs am Tag der Buchung) in Euro umgerechnet. Zum Bilanzstichtag erfolgt eine Neubewertung nach dem Niederstwert-/Höchstwertprinzip (HGB).

Position Kurs bei Zugang Kurs zum Stichtag Bewertung nach HGB
Forderung in USD Transaktionskurs Niederstwertprinzip: wenn USD-Kurs gesunken → Abwertung (Kursverlusт) Vorsichtig (Niederstwert)
Verbindlichkeit in USD Transaktionskurs Höchstwertprinzip: wenn USD-Kurs gestiegen → Aufwertung (Kursverlust) Vorsichtig (Höchstwert)

Beispiel 1: USD-Forderung mit Kursverlust

Am 15.11. wird eine Forderung über 10.000 USD gebucht. Kurs: 1 USD = 0,95 € → Forderung in Euro: 9.500 €.

Buchung: Forderungen aus L&L 9.500 € an Umsatzerlöse 9.500 €

Zum 31.12. ist der Kurs gesunken: 1 USD = 0,88 €. Neuwert: 8.800 €. Kursverlust: 700 €.

Abwertung: Kursverluste aus Währungsumrechnung 700 € an Forderungen aus L&L 700 €

Im Januar zahlt der Kunde. Kurs ist wieder 0,92 €. Bankeingang: 9.200 €.

Realisierter Kursgewinn: 9.200 – 8.800 = 400 €

Buchung: Bank 9.200 € an Forderungen aus L&L 8.800 €, Kursgewinne 400 €

Beispiel 2: GBP-Verbindlichkeit mit Kursverlust

Am 01.12. entsteht eine Verbindlichkeit über 5.000 GBP. Kurs: 1 GBP = 1,15 € → 5.750 €.

Buchung: Wareneinkauf 5.750 € an Verbindlichkeiten aus L&L 5.750 €

Zum 31.12. ist der Kurs gestiegen: 1 GBP = 1,20 € → Neu: 6.000 €. Kursverlust für uns: 250 € (wir müssen mehr zahlen).

Aufwertung: Kursverluste 250 € an Verbindlichkeiten aus L&L 250 €

HGB vs. IFRS bei Fremdwährung

Aspekt HGB IFRS (IAS 21)
Unrealisierte Kursgewinne Grundsätzlich nicht erfasst (Vorsicht) Erfasst (GuV-wirksam)
Kursverluste Pflichtmäßig erfasst Erfasst (GuV-wirksam)
Restlaufzeit < 1 Jahr Kursgewinne dürfen erfasst werden Immer erfasst

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Prüfungstipp: HGB ist vorsichtig: Kursverluste immer erfassen, Kursgewinne nur bei kurzfristigen Positionen (Restlaufzeit ≤ 1 Jahr). IFRS ist symmetrisch: alle Kursdifferenzen gehen sofort in die GuV. In der Klausur immer angeben, welches Recht gilt!

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