Die Dividende ist die Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre. Sie wird im Rahmen der Hauptversammlung beschlossen und ist ein zentrales Element der Eigenkapitalfinanzierung. Im Rechnungswesen ist die korrekte Buchung der Dividendenzahlung sowie deren steuerliche Behandlung prüfungsrelevant.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Dividende?
Die Dividende stellt die Beteiligung der Aktionäre am Jahresgewinn der AG dar. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Dividende – die Hauptversammlung entscheidet, wie viel des Jahresüberschusses ausgeschüttet wird. Der Rest wird als Gewinnrücklage thesauriert (einbehalten).
| Merkmal | Erklärung |
|---|---|
| Beschluss | Hauptversammlung (auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat) |
| Grundlage | Jahresüberschuss nach HGB |
| Häufigkeit | Meist jährlich (in Deutschland typischerweise im Mai) |
| Kein Anspruch | Dividende kann auch ausgesetzt werden (z.B. bei Verlust) |
Dividendenrendite berechnen
Dividendenrendite = (Dividende je Aktie / Aktienkurs) × 100
| Beispiel | Wert |
|---|---|
| Dividende je Aktie | 2,50 € |
| Aktueller Aktienkurs | 40,00 € |
| Dividendenrendite | 2,50 / 40,00 × 100 = 6,25 % |
Buchung der Dividende
Aus Sicht der ausschüttenden AG wird die Dividende wie folgt gebucht:
Beschluss der Dividende (Verbindlichkeit gegenüber Aktionären):
Jahresüberschuss / Gewinnvortrag → Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Auszahlung:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern → Bank
Steuerliche Behandlung
Dividenden unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Für Unternehmen gelten Sonderregeln (§ 8b KStG): Bei Kapitalgesellschaften sind Dividenden aus Beteiligungen zu 95 % steuerfrei.
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Prüfungstipp: Unterscheide zwischen Dividende (Ausschüttung an Aktionäre) und Thesaurierung (Einbehaltung des Gewinns). In Klausuren wird auch die Dividendenrendite berechnet – Formel merken!