Latente Steuern: Erklärung, Berechnung und Beispiele nach HGB und IFRS

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Latente Steuern entstehen durch zeitliche Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Wenn der Gewinn in der Handelsbilanz von dem in der Steuerbilanz abweicht, stimmt die tatsächliche Steuerlast nicht mit dem rechnerischen Steueraufwand überein. Latente Steuern gleichen diese Differenz aus und sorgen für ein periodengerechtes Ergebnis.

Aktive und passive latente Steuern

Art Entstehung Bedeutung Bilanzposition
Aktive latente Steuern Handelsbilanzieller Gewinn < steuerlicher Gewinn Steuervorauszahlung → zukünftige Steuerentlastung Aktivseite (Wahlrecht nach HGB, Pflicht nach IFRS)
Passive latente Steuern Handelsbilanzieller Gewinn > steuerlicher Gewinn Steuerstundung → zukünftige Steuerbelastung Passivseite (Pflicht nach HGB und IFRS)

Ursachen für latente Steuern

Typische Ursachen sind unterschiedliche Bewertungsvorschriften in Handels- und Steuerbilanz:

Sachverhalt Handelsbilanz Steuerbilanz Latente Steuer
Drohverlustrückstellung Ansatzpflicht Ansatzverbot Aktiv
Niedrigerer steuerlicher AfA-Satz Höhere Abschreibung möglich Geringere Abschreibung Aktiv
Steuerliche Sonderabschreibung Nicht zulässig Zulässig Passiv
Bewertung von Vorräten Strenges Niederstwertprinzip Teilwertabschreibung nur bei dauerhafter Wertminderung Aktiv

Beispielrechnung

Ein Unternehmen bildet eine Drohverlustrückstellung von 100.000 € in der Handelsbilanz. Steuerlich darf diese nicht angesetzt werden (§ 5 Abs. 4a EStG). Der Steuersatz beträgt 30 %.

Aktive latente Steuer = 100.000 € × 30 % = 30.000 €

Diese 30.000 € werden in der Handelsbilanz als aktive latente Steuer auf der Aktivseite ausgewiesen. Wenn die Rückstellung in einer späteren Periode aufgelöst wird, kehrt sich die Differenz um und die aktive latente Steuer wird ebenfalls aufgelöst.

HGB vs. IFRS bei latenten Steuern

Merkmal HGB (§ 274) IFRS (IAS 12)
Konzept GuV-orientiert (Timing-Konzept) Bilanzorientiert (Temporary-Konzept)
Aktive latente Steuern Wahlrecht (Kapitalgesellschaften) Ansatzpflicht (wenn wahrscheinlich)
Passive latente Steuern Ansatzpflicht Ansatzpflicht
Saldierung Saldierungswahlrecht Saldierung unter bestimmten Bedingungen

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Prüfungstipp: In Klausuren wird oft gefragt, ob eine aktive oder passive latente Steuer entsteht. Faustregel: Ist der Handelsbilanzergebnis kleiner als das Steuerbilanzergebnis, entsteht eine aktive latente Steuer (Steuervorauszahlung). Ist es umgekehrt, entsteht eine passive latente Steuer.

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