Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die dem Grunde, der Höhe oder dem Zeitpunkt nach ungewiss sind. Sie werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und sind ein wichtiges Instrument der Jahresabschluss-Erstellung nach HGB.
Inhaltsverzeichnis
Arten von Rückstellungen (§ 249 HGB)
| Art | Pflicht oder Wahlrecht? | Beispiele |
|---|---|---|
| Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten | Pflicht | Prozessrisiken, Garantieverpflichtungen, Pensionen |
| Drohverlustrückstellungen | Pflicht | Verlustbringende schwebende Geschäfte |
| Aufwandsrückstellungen | Wahlrecht (§ 249 Abs. 2) | Instandhaltung, die im Folgejahr nachgeholt wird |
Buchung von Rückstellungen
Bildung der Rückstellung (Aufwand entsteht):
| Soll | Betrag | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Aufwand (z.B. Rückstellungsaufwand Garantien) | 50.000 € | Rückstellungen (Passiv) | 50.000 € |
Auflösung der Rückstellung (Verbindlichkeit wird beglichen):
| Soll | Betrag | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Rückstellungen | 50.000 € | Bank (oder Ertrag bei Überdeckung) | 50.000 € |
Rückstellungen vs. Verbindlichkeiten vs. Rechnungsabgrenzung
| Begriff | Charakteristikum | Beispiel |
|---|---|---|
| Verbindlichkeit | Betrag und Fälligkeit sicher | Lieferantenrechnung von 10.000 € |
| Rückstellung | Betrag oder Fälligkeit ungewiss | Möglicher Prozessverlust |
| Rechnungsabgrenzung | Zeitliche Abgrenzung sicherer Beträge | Vorausbezahlte Miete |
Verwandte Themen
- Jahresabschluss – Kontext für Rückstellungen
- Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) – ähnliche Abgrenzungsposten
- HGB vs. IFRS – Rückstellungen unterscheiden sich stark
- Buchungssätze Übungen – Rückstellungsbuchungen üben
Prüfungstipp: Rückstellungen mindern den Gewinn im Jahr der Bildung (Vorsichtsprinzip). Häufige Klausurfalle: Rückstellungen vs. Verbindlichkeiten – der Unterschied liegt in der Gewissheit über Betrag und Zeitpunkt.