Die Zinsfestschreibung – auch Sollzinsbindung oder Zinsbindung genannt – bezeichnet den Zeitraum, für den der Zinssatz eines Darlehens vertraglich festgeschrieben und damit unveränderlich ist. Während dieser Zeit bleibt der Sollzins konstant, unabhängig davon, wie sich das allgemeine Zinsniveau am Kapitalmarkt entwickelt. Die Zinsfestschreibung spielt vor allem bei der Immobilienfinanzierung eine zentrale Rolle und prägt die Planbarkeit der monatlichen Belastung.
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Was ist eine Zinsfestschreibung?
Bei Aufnahme eines Kredits mit Zinsfestschreibung vereinbaren Kreditnehmer und Bank einen festen Sollzinssatz, der für die gesamte vereinbarte Bindungsdauer gilt. Übliche Laufzeiten der Zinsbindung sind 5, 10, 15 oder 20 Jahre, bei manchen Anbietern auch länger. Während dieser Phase bleibt die monatliche Rate konstant und planbar, was dem Kreditnehmer Kalkulationssicherheit verschafft und ihn vor steigenden Marktzinsen schützt.
Läuft die Zinsbindung aus, bevor das Darlehen vollständig getilgt ist, wird über die verbleibende Restschuld eine Anschlussfinanzierung abgeschlossen. Der dann gültige Zinssatz richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt herrschenden Marktniveau. Wer sich frühzeitig absichern möchte, kann mit einem Forward-Darlehen bereits Jahre vor Ablauf der Zinsbindung einen Zinssatz für die Anschlussfinanzierung festschreiben.
Lange oder kurze Zinsbindung?
Die Wahl der Zinsbindungsdauer hängt von der Zinserwartung und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab:
- Lange Zinsbindung: bietet hohe Planungssicherheit, ist aber meist mit einem etwas höheren Zinssatz verbunden
- Kurze Zinsbindung: häufig günstigere Konditionen, dafür höheres Risiko steigender Zinsen bei der Anschlussfinanzierung
In Phasen niedriger Zinsen entscheiden sich viele Kreditnehmer für eine lange Zinsbindung, um sich die günstigen Konditionen langfristig zu sichern. In Hochzinsphasen kann dagegen eine kürzere Bindung sinnvoll sein, um später von eventuell sinkenden Zinsen profitieren zu können. Die Entscheidung sollte stets im Zusammenhang mit der gewählten Tilgungshöhe betrachtet werden.
Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB
Auch bei einer langen Zinsbindung sind Kreditnehmer nicht dauerhaft gebunden: Nach § 489 BGB können sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten ordentlich kündigen. So lässt sich von gesunkenen Zinsen profitieren, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Dieses Recht kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden und stellt einen wichtigen Schutz für Verbraucher dar.
Häufige Fragen zur Zinsfestschreibung
Was passiert nach Ablauf der Zinsfestschreibung?
Ist das Darlehen noch nicht getilgt, wird eine Anschlussfinanzierung für die Restschuld vereinbart. Der neue Zinssatz richtet sich nach dem dann aktuellen Marktniveau.
Kann ich einen Kredit während der Zinsbindung vorzeitig ablösen?
Eine vorzeitige Ablösung ist meist nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang des Darlehens besteht jedoch ein gesetzliches Kündigungsrecht nach § 489 BGB.
Welche Zinsbindung ist die richtige?
Das hängt von der persönlichen Zinserwartung und dem Wunsch nach Sicherheit ab. Bei niedrigen Marktzinsen sichert eine lange Bindung günstige Konditionen, während eine kurze Bindung mehr Flexibilität bietet.