Eine Privateinlage ist die Zuführung von Geld oder anderen Vermögenswerten aus dem Privatvermögen des Unternehmers in das Betriebsvermögen seines Unternehmens. Sie erhöht das Eigenkapital und ist damit das Gegenstück zur Privatentnahme. Privateinlagen kommen vor allem bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften vor, bei denen das Privat- und das Betriebsvermögen rechtlich nicht streng getrennt sind.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Privateinlage?
Von einer Privateinlage spricht man, wenn der Unternehmer dem Betrieb Werte zuführt, ohne dafür eine Gegenleistung des Unternehmens zu erhalten. Typische Beispiele sind die Einzahlung privaten Geldes auf das Geschäftskonto, das Einbringen eines privaten Pkw in das Betriebsvermögen oder die Begleichung einer betrieblichen Rechnung aus der privaten Geldbörse. In allen Fällen steigt das Eigenkapital des Unternehmens, ohne dass dadurch ein Ertrag entsteht. Eingelegt werden können sowohl Geldmittel als auch Sachwerte, Forderungen oder sogar Nutzungen und Leistungen.
Erfasst werden Privateinlagen über das Privatkonto, ein Unterkonto des Eigenkapitals. Über dieses Konto werden während des Jahres alle Einlagen und Entnahmen gesammelt, damit das eigentliche Eigenkapitalkonto übersichtlich bleibt. Am Ende des Geschäftsjahres wird der Saldo des Privatkontos über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen und beeinflusst so den Stand des Eigenkapitals in der Schlussbilanz.
Buchung einer Privateinlage
Eine Privateinlage wird gebucht, indem das aktive Bestandskonto (z. B. Bank oder Kasse) im Soll und das Privat- bzw. Eigenkapitalkonto im Haben angesprochen wird. Der grundlegende Buchungssatz lautet:
- Bank/Kasse an Privatkonto/Eigenkapital
Beispiele:
- Der Unternehmer zahlt 5.000 Euro privates Geld auf das Geschäftskonto ein: Bank 5.000 € an Privatkonto 5.000 €.
- Er legt 300 Euro Bargeld in die Geschäftskasse ein: Kasse 300 € an Privatkonto 300 €.
Das Privatkonto wird am Jahresende über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen, sodass sich die Einlagen erhöhend auf das Eigenkapital auswirken.
Abgrenzung zur Privatentnahme
Die Privateinlage ist das Gegenstück zur Privatentnahme:
- Privateinlage: Zuführung von Werten – Eigenkapital steigt.
- Privatentnahme: Entnahme von Werten für private Zwecke – Eigenkapital sinkt.
Beide Vorgänge sind erfolgsneutral: Sie verändern weder den Gewinn noch den Verlust, sondern wirken sich ausschließlich auf das Eigenkapital aus.
Häufige Fragen zur Privateinlage
Wie wird eine Privateinlage gebucht?
Das aktive Bestandskonto steht im Soll, das Privat- bzw. Eigenkapitalkonto im Haben. Der typische Buchungssatz lautet „Bank/Kasse an Privatkonto/Eigenkapital“.
Welche Werte können eingelegt werden?
Eingelegt werden können nicht nur Geldbeträge, sondern auch Sachwerte wie ein privater Pkw, Forderungen oder Waren. Sacheinlagen werden grundsätzlich mit ihrem Wert im Zeitpunkt der Einlage bewertet und ebenfalls über das Privatkonto erfasst.
Erhöht eine Privateinlage den Gewinn?
Nein. Eine Privateinlage ist erfolgsneutral. Sie erhöht ausschließlich das Eigenkapital und hat keinen Einfluss auf den Gewinn oder Verlust des Unternehmens.
Bei welchen Unternehmensformen kommen Privateinlagen vor?
Vor allem bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, da hier eine enge Verbindung zwischen Privat- und Betriebsvermögen besteht. Bei Kapitalgesellschaften spricht man stattdessen von Einlagen der Gesellschafter.