Wiederbeschaffungswert

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Der Wiederbeschaffungswert ist der Geldbetrag, der zu einem bestimmten Stichtag aufgewendet werden müsste, um ein vorhandenes Wirtschaftsgut durch ein gleichartiges und gleichwertiges Gut zu ersetzen. Er spiegelt also die aktuellen Marktpreise wider und unterscheidet sich häufig deutlich von den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der Wiederbeschaffungswert spielt vor allem in der Kosten- und Leistungsrechnung, in der Versicherungswirtschaft und bei der Substanzerhaltung eines Unternehmens eine zentrale Rolle.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Beim Wiederbeschaffungswert geht es um die Frage, was die erneute Beschaffung eines Gutes heute kosten würde – und nicht, was es in der Vergangenheit gekostet hat. Steigen die Preise im Zeitverlauf, liegt der Wiederbeschaffungswert über den historischen Anschaffungskosten. Dieser Unterschied ist betriebswirtschaftlich bedeutsam, weil die Abschreibungen in der Finanzbuchhaltung auf Basis der ursprünglichen Anschaffungskosten gebildet werden. Reichen diese am Ende der Nutzungsdauer nicht aus, um eine Ersatzbeschaffung zu finanzieren, droht eine Lücke bei der Substanzerhaltung.

Um diesem Effekt zu begegnen, werden in der Kostenrechnung sogenannte kalkulatorische Abschreibungen auf Basis des Wiederbeschaffungswertes angesetzt. So fließen die gestiegenen Ersatzkosten in die Kalkulation der Verkaufspreise ein und das Unternehmen kann die für den Ersatz notwendigen Mittel über die Erlöse erwirtschaften.

Abgrenzung und Anwendung

Der Wiederbeschaffungswert ist von verwandten Wertbegriffen abzugrenzen:

  • Anschaffungskosten: tatsächlich in der Vergangenheit gezahlter Preis – Grundlage der bilanziellen Abschreibung.
  • Zeitwert: aktueller Wert eines gebrauchten Gutes unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung.
  • Wiederbeschaffungswert: Preis für ein gleichartiges Gut zum heutigen Zeitpunkt, in der Regel als Neuwert.

Typische Einsatzgebiete sind die kalkulatorische Abschreibung, die Bewertung von Versicherungsschäden (etwa bei Maschinen oder Gebäuden) sowie die Beurteilung, ob die erwirtschafteten Abschreibungsgegenwerte zur Substanzerhaltung ausreichen.

Beispiel zur Berechnung

Eine Maschine wurde vor acht Jahren für 80.000 Euro angeschafft, ihre Nutzungsdauer beträgt zehn Jahre. Aufgrund gestiegener Preise kostet eine vergleichbare neue Maschine heute 100.000 Euro.

  • Bilanzielle Abschreibung pro Jahr: 80.000 € / 10 Jahre = 8.000 €
  • Kalkulatorische Abschreibung auf Wiederbeschaffungswert: 100.000 € / 10 Jahre = 10.000 €

Die Differenz von 2.000 Euro pro Jahr zeigt, welcher Betrag zusätzlich verdient werden muss, damit am Ende der Nutzungsdauer eine gleichwertige Maschine beschafft werden kann.

Häufige Fragen zum Wiederbeschaffungswert

Warum ist der Wiederbeschaffungswert für die Kostenrechnung wichtig?

Er stellt sicher, dass über die kalkulatorischen Abschreibungen genug Mittel verdient werden, um abgenutzte Anlagen trotz gestiegener Preise ersetzen zu können. So bleibt die Substanz des Unternehmens erhalten.

Worin unterscheidet sich der Wiederbeschaffungswert vom Zeitwert?

Der Wiederbeschaffungswert bezieht sich meist auf den Neupreis eines gleichartigen Gutes, während der Zeitwert den aktuellen Wert des bereits genutzten und abgenutzten Gutes beschreibt.

Wird der Wiederbeschaffungswert in der Bilanz angesetzt?

Nein. Die Handelsbilanz folgt dem Anschaffungskostenprinzip, sodass Vermögensgegenstände höchstens mit ihren historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. Der Wiederbeschaffungswert wird vor allem in der internen Kostenrechnung verwendet.

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