Tilgungsanteil: Definition, Berechnung und Beispiel

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Der Tilgungsanteil ist der Teil einer Kreditrate, der unmittelbar die Restschuld eines Darlehens verringert. Anders als der Zinsanteil, der die Vergütung für die Kapitalüberlassung darstellt, fließt der Tilgungsanteil direkt in die Rückzahlung der aufgenommenen Schuld. Bei einem klassischen Annuitätendarlehen setzt sich jede gleichbleibende Rate (Annuität) aus genau diesen beiden Bestandteilen zusammen.

Was ist der Tilgungsanteil?

Wer ein Darlehen aufnimmt, zahlt es in regelmäßigen Raten zurück. Jede dieser Raten teilt sich in zwei Komponenten auf:

  • Zinsanteil: Entgelt für das geliehene Kapital, berechnet auf die jeweils aktuelle Restschuld.
  • Tilgungsanteil: der Betrag, um den die Restschuld tatsächlich sinkt.

Da der Zins immer auf die verbleibende Restschuld berechnet wird, sinkt der Zinsanteil im Zeitverlauf. Bei einem Annuitätendarlehen mit gleichbleibender Rate steigt der Tilgungsanteil daher von Rate zu Rate – das nennt man den Tilgungseffekt oder die zunehmende Tilgung.

Berechnung des Tilgungsanteils

Der Tilgungsanteil einer Rate ergibt sich aus der Differenz zwischen der Annuität und dem Zinsanteil:

  • Zinsanteil = Restschuld × Zinssatz
  • Tilgungsanteil = Annuität − Zinsanteil
  • neue Restschuld = alte Restschuld − Tilgungsanteil

Beispiel: Ein Darlehen über 100.000 Euro wird mit 4 Prozent Zinsen und 2 Prozent anfänglicher Tilgung aufgenommen. Die jährliche Annuität beträgt somit 6 Prozent von 100.000 Euro = 6.000 Euro.

  • 1. Jahr: Zinsanteil = 100.000 × 4 % = 4.000 Euro; Tilgungsanteil = 6.000 − 4.000 = 2.000 Euro. Neue Restschuld: 98.000 Euro.
  • 2. Jahr: Zinsanteil = 98.000 × 4 % = 3.920 Euro; Tilgungsanteil = 6.000 − 3.920 = 2.080 Euro. Neue Restschuld: 95.920 Euro.

Man erkennt deutlich: Der Tilgungsanteil wächst von 2.000 auf 2.080 Euro, während der Zinsanteil fällt. Die Rate selbst bleibt mit 6.000 Euro konstant.

Bedeutung in der Buchhaltung

Buchhalterisch ist die Trennung wichtig, weil nur der Zinsanteil als Aufwand erfolgswirksam verbucht wird, während der Tilgungsanteil lediglich die Verbindlichkeit mindert. Eine typische Buchung der Rate lautet:

  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Tilgungsanteil) und Zinsaufwand (Zinsanteil) an Bank (Gesamtrate).

Nur der Zinsaufwand verringert den Gewinn und ist als Betriebsausgabe absetzbar. Der Tilgungsanteil ist erfolgsneutral, da er nur einen Aktivtausch beziehungsweise eine Bilanzverkürzung bewirkt.

Tilgungsanteil bei verschiedenen Darlehensarten

Wie sich der Tilgungsanteil entwickelt, hängt von der gewählten Darlehensform ab:

  • Annuitätendarlehen: Die Rate bleibt konstant, der Tilgungsanteil steigt mit jeder Zahlung, weil der Zinsanteil sinkt.
  • Tilgungsdarlehen (Ratendarlehen): Der Tilgungsanteil ist über die gesamte Laufzeit gleich hoch. Da der Zinsanteil sinkt, fällt die Gesamtrate von Periode zu Periode.
  • Endfälliges Darlehen: Während der Laufzeit wird gar nicht getilgt; der gesamte Tilgungsanteil wird erst am Ende in einer Summe fällig. Die laufenden Raten bestehen nur aus Zinsen.

Über sogenannte Sondertilgungen kann der Kreditnehmer zusätzlich zur regulären Rate außerplanmäßig tilgen. Dadurch sinkt die Restschuld schneller, der spätere Zinsanteil verringert sich und die Gesamtlaufzeit verkürzt sich. Viele Kreditverträge sehen ein jährliches Sondertilgungsrecht vor.

Häufige Fragen zum Tilgungsanteil

Warum steigt der Tilgungsanteil im Laufe der Zeit?

Weil der Zins immer nur auf die sinkende Restschuld berechnet wird. Da die Rate gleich bleibt, wird durch den fallenden Zinsanteil automatisch mehr für die Tilgung frei.

Ist der Tilgungsanteil steuerlich absetzbar?

Nein. Nur der Zinsanteil zählt als Betriebsausgabe oder Werbungskosten. Der Tilgungsanteil ist reine Rückzahlung der Schuld und damit erfolgsneutral.

Was bedeutet eine höhere anfängliche Tilgung?

Je höher die anfängliche Tilgung, desto schneller ist das Darlehen zurückgezahlt und desto geringer fällt die gesamte Zinsbelastung über die Laufzeit aus.

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