Thesaurierung: Definition, Vorteile und Bedeutung der Gewinne

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Die Thesaurierung bezeichnet die Einbehaltung erwirtschafteter Gewinne im Unternehmen, anstatt sie an die Eigentümer oder Anteilseigner auszuschütten. Die zurückbehaltenen Gewinne stärken das Eigenkapital und stehen dem Unternehmen zur Finanzierung weiterer Aktivitäten zur Verfügung.

Was bedeutet Thesaurierung?

Erzielt ein Unternehmen einen Gewinn, kann es diesen grundsätzlich ausschütten oder einbehalten. Werden die Gewinne ganz oder teilweise im Unternehmen belassen, spricht man von Thesaurierung. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt dies durch Einstellung in die Gewinnrücklagen, bei Personengesellschaften durch Stehenlassen auf den Kapitalkonten der Gesellschafter. Wirtschaftlich handelt es sich um eine Form der Innen- bzw. Selbstfinanzierung, weil das Unternehmen ohne Aufnahme von Fremdkapital oder neuem Eigenkapital seine Finanzkraft erhöht. Man spricht von offener Selbstfinanzierung, wenn der Gewinn in der Bilanz ausgewiesen und einbehalten wird.

Vor- und Nachteile der Thesaurierung

Die Einbehaltung von Gewinnen bietet Chancen, hat aber auch Schattenseiten:

  • Vorteile: Stärkung des Eigenkapitals, höhere Kreditwürdigkeit, Unabhängigkeit von Banken, keine Zins- und Tilgungsbelastung und freie Mittel für Investitionen und Wachstum.
  • Nachteile: entgangene Ausschüttungen für die Anteilseigner, möglicherweise ineffiziente Verwendung der Mittel und eine geringere Renditeforderung als bei externer Mittelaufnahme, wodurch unrentable Projekte finanziert werden könnten.

Für die Eigentümer ist die Thesaurierung mit der Erwartung verbunden, dass das einbehaltene Kapital im Unternehmen einen höheren Wertzuwachs schafft, als eine Ausschüttung mit anschließender privater Anlage erbringen würde. Gerade junge, wachstumsstarke Unternehmen thesaurieren ihre Gewinne daher häufig vollständig, um die Expansion aus eigener Kraft zu finanzieren.

Buchung und steuerliche Behandlung

Bei einer Kapitalgesellschaft wird der einbehaltene Gewinn in die Gewinnrücklagen umgebucht. Der Buchungssatz lautet:

  • Jahresüberschuss an Gewinnrücklagen

Beispiel: Erwirtschaftet eine GmbH 100.000 € Jahresüberschuss und entscheidet sich die Gesellschafterversammlung, 60.000 € einzubehalten, werden diese in die Gewinnrücklagen eingestellt; die restlichen 40.000 € werden ausgeschüttet. Steuerlich ist zu beachten, dass der Gewinn unabhängig von der Verwendung auf Unternehmensebene der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegt. Bei Personenunternehmen besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine begünstigte Besteuerung nicht entnommener, also thesaurierter Gewinne nach § 34a EStG, die die Innenfinanzierung steuerlich erleichtern soll.

Neben der offenen Selbstfinanzierung durch ausgewiesene Gewinnrücklagen kennt man die stille Selbstfinanzierung, bei der durch Bildung stiller Reserven – etwa durch hohe Abschreibungen oder die vorsichtige Bewertung von Vermögensgegenständen – ein Teil des Gewinns gar nicht erst ausgewiesen wird. Beide Formen stärken die Innenfinanzierungskraft, ohne dass dem Unternehmen von außen Kapital zufließt. Für die Bilanzanalyse ist die Thesaurierungsquote eine wichtige Kennzahl: Sie zeigt, welcher Anteil des Jahresüberschusses im Unternehmen verbleibt. Eine hohe Quote deutet auf eine wachstumsorientierte, eigenfinanzierte Strategie hin, während eine niedrige Quote auf eine ausschüttungsorientierte Unternehmenspolitik schließen lässt.

Häufige Fragen zur Thesaurierung

Warum thesaurieren Unternehmen Gewinne?

Vor allem, um die Eigenkapitalbasis zu stärken, Investitionen aus eigener Kraft zu finanzieren und unabhängiger von Fremdkapital zu werden. Das verbessert zugleich die Bonität gegenüber Banken.

Ist Thesaurierung dasselbe wie Selbstfinanzierung?

Die Thesaurierung ist die wichtigste Form der offenen Selbstfinanzierung. Durch das Einbehalten ausgewiesener Gewinne finanziert sich das Unternehmen aus eigener Kraft, ohne externe Kapitalgeber einzubinden.

Müssen thesaurierte Gewinne versteuert werden?

Ja. Der Gewinn unterliegt auf Unternehmensebene der Besteuerung, unabhängig davon, ob er ausgeschüttet oder einbehalten wird. Für die Anteilseigner entfällt jedoch zunächst die Steuer auf eine Ausschüttung.

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