Der Rückkaufswert ist der Geldbetrag, den ein Versicherungsnehmer ausgezahlt bekommt, wenn er eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigt, bevor der vereinbarte Vertragsablauf erreicht ist. Er entspricht im Kern dem angesparten Deckungskapital des Vertrags, vermindert um noch nicht getilgte Abschluss- und Verwaltungskosten sowie um einen möglichen Stornoabzug. Der Rückkaufswert spielt sowohl im Versicherungswesen als auch im betrieblichen Rechnungswesen eine Rolle, etwa wenn Versicherungen als Vermögensgegenstände in der Bilanz auszuweisen sind.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Rückkaufswert?
Bei einer kapitalbildenden Versicherung zahlt der Versicherungsnehmer über die Laufzeit Beiträge ein, aus denen der Versicherer Kapital ansammelt. Kündigt der Versicherungsnehmer vorzeitig, wandelt der Versicherer dieses angesammelte Kapital in den Rückkaufswert um und zahlt ihn aus. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). In den ersten Vertragsjahren ist der Rückkaufswert oft deutlich niedriger als die Summe der eingezahlten Beiträge, weil die Abschlusskosten zu Beginn verrechnet werden. Erst mit zunehmender Laufzeit nähert sich der Rückkaufswert dem eingezahlten Kapital an und übersteigt es schließlich durch Zins und Überschussbeteiligung.
Zusammensetzung und Berechnung
Der Rückkaufswert setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Komponenten zusammen:
- Deckungskapital: das aus den Sparanteilen der Beiträge gebildete Kapital.
- Überschussbeteiligung: bereits zugeteilte Überschüsse, soweit garantiert.
- Abzüge: noch nicht getilgte Abschlusskosten und ein eventueller vertraglich vereinbarter Stornoabzug.
Beispiel: Hat ein Vertrag ein Deckungskapital von 12.000 € aufgebaut, sind aber noch 800 € Kosten zu verrechnen und ein Stornoabzug von 200 € vereinbart, beträgt der Rückkaufswert 12.000 € − 800 € − 200 € = 11.000 €. Die konkreten Werte muss der Versicherer dem Kunden jährlich oder auf Anfrage mitteilen.
Bedeutung im Rechnungswesen
Hält ein Unternehmen eine Lebensversicherung – etwa als Rückdeckung einer Pensionszusage –, ist der Anspruch daraus als Vermögensgegenstand zu aktivieren. Maßgeblich für die Bewertung ist regelmäßig der Aktivwert bzw. Rückkaufswert der Versicherung zum Bilanzstichtag, der nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des HGB angesetzt wird. Steigt der Rückkaufswert im Laufe der Zeit, erhöht sich der Bilanzansatz entsprechend.
Häufige Fragen zum Rückkaufswert
Warum ist der Rückkaufswert anfangs so niedrig?
In den ersten Jahren werden die Abschlusskosten des Vertrags mit den Sparanteilen verrechnet. Dadurch fließt zunächst nur ein kleiner Teil der Beiträge in den Kapitalaufbau, und der Rückkaufswert liegt deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.
Wo ist der Rückkaufswert gesetzlich geregelt?
Die Auszahlung bei Kündigung einer Lebensversicherung regelt § 169 VVG. Danach hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf den Rückkaufswert, der nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu berechnen ist.
Lohnt sich die Kündigung wegen des Rückkaufswerts?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine vorzeitige Kündigung führt häufig zu Verlusten gegenüber den eingezahlten Beiträgen. Als Alternative kommen je nach Vertrag eine Beitragsfreistellung oder der Verkauf der Police in Betracht, mit denen sich höhere Werte erzielen lassen können.