Restschuldversicherung

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Die Restschuldversicherung ist eine Versicherung, die im Zusammenhang mit einem Kredit abgeschlossen wird und die Rückzahlung der offenen Restschuld absichert, wenn der Kreditnehmer aus bestimmten Gründen nicht mehr zahlen kann. Typische versicherte Ereignisse sind Tod, Arbeitsunfähigkeit und teilweise auch unverschuldete Arbeitslosigkeit. Sie wird häufig zusammen mit Ratenkrediten angeboten und schützt sowohl den Kreditnehmer als auch dessen Angehörige vor einer drohenden Überschuldung.

Was ist eine Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung – auch Restkreditversicherung genannt – übernimmt im Versicherungsfall die noch offenen Kreditraten oder die gesamte Restschuld. Sie ist rechtlich eine eigenständige Versicherung, wird aber meist direkt bei der Kreditvergabe von der Bank vermittelt. Versichert wird in der Regel der Kreditnehmer; Begünstigter ist faktisch das Kreditinstitut, das im Schadensfall die Leistung erhält. Dadurch verringert sich für die Bank das Ausfallrisiko, was die Kreditbewilligung erleichtern kann.

Abgesicherte Risiken und Kosten

Der Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif ab. Üblich sind folgende Bausteine:

  • Todesfall: Die Versicherung tilgt die Restschuld, sodass Erben nicht belastet werden.
  • Arbeitsunfähigkeit: Die Raten werden für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit übernommen.
  • Arbeitslosigkeit: Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit werden die Raten meist für einen begrenzten Zeitraum gezahlt.

Die Beiträge werden häufig als Einmalbetrag finanziert und dem Kreditbetrag zugeschlagen, sodass auch auf die Versicherungsprämie Zinsen anfallen. Dadurch können die Gesamtkosten des Kredits erheblich steigen. Verbraucherschützer kritisieren die Restschuldversicherung deshalb oft als teuer und weisen auf zahlreiche Ausschlüsse und Wartezeiten hin. So sind beispielsweise Vorerkrankungen, befristete Arbeitsverhältnisse oder eine selbstständige Tätigkeit häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen, sodass im Ernstfall trotz gezahlter Beiträge keine Leistung erfolgt. Auch greift die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit meist erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit und ist zeitlich begrenzt.

Rechtlicher Rahmen und Hinweise

Der Gesetzgeber hat den Verbraucherschutz im Bereich der Restschuldversicherung gestärkt. So müssen Kreditinstitute die Kosten der Versicherung transparent ausweisen, und der Abschluss darf keine Bedingung für die Kreditvergabe sein – die Versicherung ist freiwillig. Vor dem Abschluss sollte der Kreditnehmer prüfen, ob bereits eine bestehende Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko ausreichend abdeckt, da diese oft günstiger und flexibler sind.

Häufige Fragen zur Restschuldversicherung

Ist eine Restschuldversicherung verpflichtend?

Nein. Der Abschluss ist freiwillig und darf nicht zur Voraussetzung für die Kreditbewilligung gemacht werden. Ein Kredit muss auch ohne diese Versicherung gewährt werden können.

Wer profitiert von der Versicherungsleistung?

Im Versicherungsfall fließt die Leistung an das Kreditinstitut, um die offene Restschuld zu tilgen. Mittelbar profitieren auch der Kreditnehmer und seine Angehörigen, da sie von der Rückzahlungspflicht entlastet werden.

Lohnt sich eine Restschuldversicherung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei hohen Krediten und fehlender anderweitiger Absicherung kann sie sinnvoll sein. Oft sind eigenständige Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen jedoch günstiger und decken mehr ab.

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