Lieferskonto: Definition, Buchung & Rechenbeispiel

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Das Lieferskonto bezeichnet den Skontoabzug auf der Lieferantenrechnung, also den prozentualen Preisnachlass, den ein Unternehmen vom Rechnungsbetrag abziehen darf, wenn es die Eingangsrechnung innerhalb einer vereinbarten kurzen Frist bezahlt – typischerweise 10 Tage. Aus Sicht des Käufers ist das Lieferskonto eine Vergünstigung beim Wareneinkauf, die sowohl die Anschaffungskosten als auch die abziehbare Vorsteuer mindert. Es ist damit das Gegenstück zum Kundenskonto auf der Absatzseite.

Was ist Lieferskonto?

Lieferanten räumen ihren Kunden häufig ein Zahlungsziel ein, etwa »zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto«. Wer früher zahlt, erhält einen Rabatt – das Skonto. Enthält die Eingangsrechnung die Klausel »2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, 30 Tage netto«, so handelt es sich aus Käufersicht um ein Lieferskonto.

Wirtschaftlich ist das Lieferskonto eine außerordentlich attraktive Form der kurzfristigen Finanzierung. Wer 2 % Skonto für 20 Tage früheren Zahlungsausgleich (30 minus 10 Tage) nutzt, erzielt auf das Jahr hochgerechnet eine Rendite von rund 36 %. Die Berechnungsformel lautet:

Skontorendite (% p. a.) = (Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz)) × (360 ÷ Zahlungsdifferenz in Tagen) × 100

Da Kontokorrentkredite bei Hausbanken typischerweise deutlich unter 36 % p. a. kosten, lohnt sich das Skontoziehen fast immer – notfalls über eine günstige Kreditlinie finanziert.

Lieferskonto vs. Kundenskonto

Merkmal Lieferskonto Kundenskonto
Perspektive Käufer (Einkauf/Beschaffung) Verkäufer (Absatz/Vertrieb)
Betroffene Rechnung Eingangsrechnung des Lieferanten Ausgangsrechnung an den Kunden
Buchungskonto Erhaltene Skonti / Nachlässe (Aufwandsminderung) Gewährte Skonti / Erlösschmälerungen
Steuerliche Wirkung Vorsteuerkorrektur nach § 17 UStG Umsatzsteuerkorrektur nach § 17 UStG
Auswirkung auf GuV Senkung des Materialaufwands Senkung der Umsatzerlöse

Näheres zum Kundenskonto aus Verkäuferperspektive – inklusive der entsprechenden Buchungssätze – erläutert der verlinkten Beitrag.

Vollständiges Rechenbeispiel mit Buchungssätzen

Ausgangssituation: Eine GmbH kauft Waren im Wert von 1.000 € netto (zzgl. 19 % USt = 190 €, Bruttobetrag: 1.190 €). Der Lieferant gewährt 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, 30 Tage netto. Die GmbH zahlt am 8. Tag nach Rechnungseingang.

Schritt 1 – Buchung beim Eingang der Eingangsrechnung:

Wareneinkauf 1.000,00 € | Vorsteuer 190,00 €  an  Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190,00 €

Schritt 2 – Berechnung des Skontoabzugs:

  • Skonto auf Nettobetrag: 1.000 € × 2 % = 20,00 €
  • Vorsteuer auf Skontobetrag: 20,00 € × 19 % = 3,80 €
  • Gesamter Skontoabzug: 20,00 € + 3,80 € = 23,80 €
  • Tatsächlich gezahlter Betrag: 1.190,00 € − 23,80 € = 1.166,20 €

Schritt 3 – Buchung der Zahlung mit Skontoabzug:

Verbindlichkeiten aus L+L 1.190,00 €  an  Bank 1.166,20 € | Nachlässe 20,00 € | Vorsteuer 3,80 €

Das Konto Nachlässe (SKR 03: Kto. 3760 / SKR 04: Kto. 3800) erfasst die Aufwandsminderung. Die Vorsteuer wird nach § 17 Abs. 1 UStG um 3,80 € korrigiert, weil das tatsächliche Entgelt durch den Skontoabzug gesunken ist. Weitere Buchungsvarianten und Beispiele zeigt der Beitrag zu den Buchungssätzen beim Skonto für Einkauf und Verkauf.

Steuerliche Behandlung des Lieferskontos

Nach § 17 Abs. 1 UStG ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu berichtigen, wenn sich das Entgelt ändert. Ein gezogenes Lieferskonto mindert das Entgelt und damit die abziehbare Vorsteuer. Die Berichtigung erfolgt im Voranmeldungszeitraum der Zahlung. Unterbleibt die Vorsteuerkorrektur, kann dies bei einer Betriebsprüfung zu Nachzahlungen und steuerlichen Zinsen führen (§ 233a AO).

Häufige Fragen

Ist Lieferskonto ein Ertrag oder eine Aufwandsminderung?

Lieferskonto wird in der Praxis überwiegend als Aufwandsminderung verbucht, weil es die Anschaffungskosten der eingekauften Ware mindert. Alternativ kann es als sonstiger betrieblicher Ertrag (Konto »Sonstige Erträge«) erfasst werden. Entscheidend ist eine einheitliche und stetige Handhabung im Unternehmen gemäß Stetigkeitsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Wann lohnt sich Lieferskonto trotz Bankkredit?

Immer dann, wenn die rechnerische Skontorendite über dem effektiven Kreditzins der Bank liegt. Bei 2 % Skonto und 20 Tagen Zahlungsdifferenz ergibt sich eine Skontorendite von ca. 36 % p. a. Da Kontokorrentkredite selten mehr als 8–12 % p. a. kosten, ist Skontoziehen in aller Regel wirtschaftlich vorteilhaft.

Wie wird Lieferskonto im SKR 03 und SKR 04 gebucht?

Im SKR 03 werden erhaltene Skonti auf Konto 3760 Erhaltene Skonti gebucht. Im SKR 04 ist das entsprechende Konto 3800 Skontoerträge. Die Vorsteuerkorrektur erfolgt in beiden Kontenplan – hilfreiche Instrumente in Unternehmen">Kontenrahmen auf dem jeweiligen Steuerkonten – Umsatzsteuerkonto, Vorsteuerkonto">Vorsteuerkonto (1576 im SKR 03 / 1406 im SKR 04).

Lieferskonto in der Praxis: Häufige Fehler und Checkliste

In der buchhalterischen Praxis passieren beim Lieferskonto regelmäßig Fehler, die bei Betriebsprüfungen auffallen. Typische Probleme sind:

  • Vorsteuerkorrektur vergessen: Das Unternehmen bucht den Skontoabzug korrekt auf »Nachlässe«, korrigiert aber die Vorsteuer nicht. Das Finanzamt wird bei einer Prüfung die zu hoch geltend gemachte Vorsteuer zurückfordern.
  • Falscher Buchungszeitpunkt: Der Skontoabzug darf nur dann vorgenommen werden, wenn die Zahlung tatsächlich fristgerecht erfolgt. Ein rückwirkend gebuchtes Skonto nach Ablauf der Skontofrist ist nicht zulässig.
  • Skonto auf den Bruttobetrag berechnet: Skonto wird grundsätzlich auf den Nettobetrag (Entgelt) berechnet, nicht auf den Bruttobetrag. Die Umsatzsteuer wird separat angepasst.
  • Fehlende Dokumentation: Die Skontovereinbarung muss aus der Rechnung oder einem schriftlichen Vertrag hervorgehen. Mündliche Absprachen reichen für eine ordnungsgemäße Buchführung nicht aus.

Eine ordnungsgemäße Checkliste für die Buchung des Lieferskontos umfasst: Skontofrist prüfen, Nettoskontobetrag berechnen, Vorsteuer korrigieren, Zahlbetrag ermitteln und alle drei Bestandteile (Bank, Nachlässe, Vorsteuer) vollständig buchen.

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