Das Lieferskonto bezeichnet das Skonto auf der Lieferantenrechnung, also den prozentualen Preisnachlass, den ein Unternehmen vom Rechnungsbetrag abziehen darf, wenn es die Lieferantenrechnung innerhalb einer kurzen Frist (z. B. binnen 10 Tagen) bezahlt. Aus Sicht des Käufers ist das Lieferskonto damit eine Vergünstigung beim Wareneinkauf, die die Anschaffungskosten und gleichzeitig die abziehbare Vorsteuer mindert.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Lieferskonto?
Lieferanten räumen ihren Kunden häufig ein Zahlungsziel ein, etwa „zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto“. Wer schneller zahlt, erhält einen Rabatt – das Skonto. Steht auf der Eingangsrechnung beispielsweise „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, 30 Tage netto“, so handelt es sich um ein Lieferskonto.
Wirtschaftlich ist das Lieferskonto eine sehr attraktive Form der kurzfristigen Finanzierung: Wer das Skonto nutzt, spart in unserem Beispiel 2 % für lediglich 20 Tage früheren Zahlungsausgleich. Auf das Jahr hochgerechnet entspricht das einem effektiven Zinssatz von rund 36 %. Deshalb gilt in der Praxis die Faustregel: Skonto ziehen, wann immer es möglich ist, notfalls sogar über einen günstigeren Bankkredit finanziert.
Lieferskonto vs. Kundenskonto
Skonto hat immer zwei Seiten – je nachdem, ob man Käufer oder Verkäufer ist. Die Begriffe lassen sich klar abgrenzen:
- Lieferskonto (Liefererskonto): betrifft die Beschaffungsseite. Das eigene Unternehmen kauft ein und zieht das Skonto von der Eingangsrechnung des Lieferanten ab. Es entsteht ein Ertrag bzw. eine Aufwandsminderung (Konto „Nachlässe“ bzw. „Skontoerträge aus Wareneinkauf“).
- Kundenskonto: betrifft die Absatzseite. Das eigene Unternehmen verkauft und gewährt seinen Kunden Skonto auf die Ausgangsrechnung. Es entsteht ein Aufwand bzw. eine Erlösschmälerung (Konto „Gewährte Skonti“).
Merksatz: Lieferskonto bekomme ich von meinem Lieferanten, Kundenskonto gewähre ich meinem Kunden. In beiden Fällen ist auch die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer entsprechend zu korrigieren.
Lieferskonto buchen
Bei der Buchung des Lieferskontos wird die ursprünglich gebuchte Verbindlichkeit in voller Höhe ausgebucht. Die Differenz zwischen Bruttoverbindlichkeit und tatsächlich gezahltem Betrag teilt sich auf in den Skontobetrag (Nachlass) und die anteilig zu korrigierende Vorsteuer. Denn das Skonto mindert das Entgelt – und damit auch die abziehbare Vorsteuer (§ 17 UStG).
Beispiel mit 2 % Skonto: Eine Eingangsrechnung lautet über 1.000 € netto zzgl. 19 % USt = 1.190 € brutto. Bei Zahlung innerhalb der Skontofrist dürfen 2 % von 1.190 € = 23,80 € abgezogen werden. Es werden also nur 1.166,20 € überwiesen. Der Skontobetrag teilt sich in 20,00 € Nachlass (netto) und 3,80 € Vorsteuerkorrektur:
Verbindlichkeiten a. L. L. 1.190,00 €
an Bank 1.166,20 €
an Nachlässe / Skontoerträge 20,00 €
an Vorsteuer 3,80 €
Beispiel mit 3 % Skonto: Bei derselben Rechnung über 1.190 € brutto und 3 % Skonto beträgt der Abzug 35,70 € (überwiesen werden 1.154,30 €). Davon sind 30,00 € Nachlass und 5,70 € Vorsteuerkorrektur:
Verbindlichkeiten a. L. L. 1.190,00 €
an Bank 1.154,30 €
an Nachlässe / Skontoerträge 30,00 €
an Vorsteuer 5,70 €
Wichtig: Der Skontoabzug wird stets vom Bruttobetrag berechnet, anschließend aber netto und Vorsteuer getrennt gebucht.
Häufige Fragen zum Lieferskonto
Warum mindert das Lieferskonto auch die Vorsteuer?
Weil sich durch das Skonto das tatsächlich gezahlte Entgelt verringert. Nach § 17 UStG ist bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage die Umsatzsteuer – und beim Käufer entsprechend die Vorsteuer – zu berichtigen. Der Skontobetrag enthält daher immer einen Nettoanteil und einen Steueranteil.
Auf welches Konto wird das Lieferskonto gebucht?
In der Regel auf ein Erlöskonto wie „Nachlässe“ oder „Erhaltene Skonti“ bzw. direkt als Minderung des Wareneingangs. Buchhalterisch ist es ein Ertrag bzw. eine Aufwandsminderung auf der Habenseite des Buchungssatzes.
Lohnt sich das Ziehen von Lieferskonto immer?
Fast immer. Da Skonto auf wenige Tage einen Rabatt von meist 2–3 % gewährt, ergibt sich ein hoher effektiver Jahreszins (oft über 30 %). Selbst wer dafür den Kontokorrentkredit nutzt, fährt meist günstiger, als das Skonto verfallen zu lassen.