Kostenträgerrechnung: Aufgaben, Methoden und Unterschied zur Kostenstellenrechnung

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Die Kostenträgerrechnung ermittelt, welche Kosten ein bestimmtes Produkt, ein Auftrag oder eine Dienstleistung verursacht. Sie ist die dritte Stufe der Kostenrechnung – nach Kostenartenrechnung und Kostenstellenrechnung.

Aufgaben der Kostenträgerrechnung

Aufgabe Beschreibung Beispiel
Kalkulation Selbstkosten je Produkt ermitteln Was kostet die Herstellung eines Stuhls?
Preisuntergrenze Mindestpreis bei Vollkosten oder variablen Kosten Kurzfristig: DB > 0 reicht
Erfolgsrechnung Ergebnis je Produkt / Auftrag Welche Produktlinie ist profitabel?
Wirtschaftlichkeitskontrolle Soll-Ist-Vergleich der Produktkosten Warum ist Produkt A teurer als geplant?

Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation)

Die Kostenträgerstückrechnung berechnet die Kosten je Einheit. Typische Kalkulationsschemas:

Position Vollkostenkalkulation
Materialeinzelkosten xx €
+ Materialgemeinkosten (% auf MEK) xx €
= Materialkosten xx €
+ Fertigungseinzelkosten (Lohn) xx €
+ Fertigungsgemeinkosten (% auf FEK) xx €
= Herstellkosten xx €
+ Verwaltungs-/Vertriebsgemeinkosten xx €
= Selbstkosten xx €

Unterschied zur Kostenträgerzeitrechnung

Neben der Stückrechnung gibt es die Kostenträgerzeitrechnung (Kurzbezeichnung: Betriebsergebnisrechnung oder kurzfristige Erfolgsrechnung). Sie ermittelt den Gewinn für eine Abrechnungsperiode und fragt: Welchen Erfolg hat das Unternehmen insgesamt oder je Produktbereich im Monat/Quartal/Jahr erzielt?

Methoden der Zurechnung von Gemeinkosten

  • Zuschlagskalkulation: Gemeinkosten als Prozentzuschlag auf Einzel- oder Herstellkosten
  • Divisionsrechnung: Gesamtkosten ÷ Stückzahl (nur bei homogener Produktion sinnvoll)
  • Äquivalenzziffernrechnung: Für ähnliche, aber nicht identische Produkte (z. B. verschiedene Größen)
  • Prozesskostenrechnung (ABC-Costing): Gemeinkosten werden nach tatsächlicher Inanspruchnahme von Prozessen zugerechnet

Vollständiges Kalkulationsbeispiel: Zuschlagskalkulation

Ein Möbelhersteller fertigt einen Bürostuhl. Die Kostenstellenrechnung hat folgende Gemeinkostenzuschlagssätze ermittelt:

Kostenart Betrag Zuschlagssatz
Materialeinzelkosten (MEK) 80,00 € Basis
+ Materialgemeinkosten (MGK) 12,00 € 15 % auf MEK
= Materialkosten 92,00 €
+ Fertigungseinzelkosten (FEK, Lohn) 60,00 € Basis
+ Fertigungsgemeinkosten (FGK) 90,00 € 150 % auf FEK
= Herstellkosten 242,00 €
+ Verwaltungsgemeinkosten (VwGK) 24,20 € 10 % auf HK
+ Vertriebsgemeinkosten (VtGK) 12,10 € 5 % auf HK
= Selbstkosten 278,30 €
+ Gewinnaufschlag (20 %) 55,66 €
= Verkaufspreis (netto) 333,96 €

Dieses Schema ist die Vollkostenkalkulation nach dem Zuschlagsverfahren – das Standardverfahren in der industriellen Praxis und Prüfungsklassiker.

Preisuntergrenze: Vollkosten vs. variable Kosten

Die Kostenträgerrechnung liefert zwei verschiedene Preisuntergrenzen, je nach Planungshorizont:

  • Langfristige Preisuntergrenze = Selbstkosten (278,30 €): Jeder Auftrag muss mindestens alle Kosten (fix + variabel) decken. Dauerhaft darunter bedeutet Verlust.
  • Kurzfristige Preisuntergrenze = variable Kosten: Solange der Deckungsbeitrag (Preis minus variable Kosten) positiv ist, lohnt sich der Auftrag kurzfristig – Fixkosten fallen ohnehin an.

Im obigen Beispiel: Sind die variablen Kosten (MEK + FEK + variable Anteile der GK) z. B. 170 €, so wäre jeder Preis über 170 € kurzfristig akzeptabel, auch wenn er unter den Selbstkosten von 278,30 € liegt.

Kostenträgerzeitrechnung: Periodenkosten vs. Stückkosten

Die Kostenträgerstückrechnung beantwortet: „Was kostet Stück X?“ Die Kostenträgerzeitrechnung beantwortet: „Welchen Ertrag hat die Periode insgesamt erzielt?“ Sie stellt den Periodenumsatz den Periodenkosten gegenüber – gegliedert nach Produktgruppen oder Auftragsarten. Das Ergebnis ist die kurzfristige Erfolgsrechnung (KER).

Beide Rechnungen greifen auf dieselbe Grundlage zurück: die Kostenartenrechnung (Was?) und die Kostenstellenrechnung (Wo?) liefern die Inputdaten für die Kostenträgerrechnung (Wofür?).

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Prüfungstipp: 3-stufige Kostenrechnung: Kostenartenrechnung (Was?) → Kostenstellenrechnung (Wo?) → Kostenträgerrechnung (Wofür?). Die Kostenträgerrechnung ist die „letzte Stufe“ – sie weist Kosten dem Produkt/Auftrag zu.

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