Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten in Deutschland und begegnet BWL-Studenten sowohl in der Steuerlehre als auch in der Buchführung. Als indirekte Steuer wird sie zwar vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt, wirtschaftlich trägt sie jedoch der Endverbraucher. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) bildet die gesetzliche Grundlage. Für Studenten ist ein solides Verständnis der Umsatzsteuer-Systematik unerlässlich, da sie in nahezu jeder Buchführungsklausur vorkommt und auch in der betrieblichen Praxis allgegenwärtig ist. Gerade jetzt in der Steuererklärungszeit lohnt sich eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema.
Das Grundprinzip ist einfach: Unternehmen berechnen ihren Kunden Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis und führen diese an das Finanzamt ab. Gleichzeitig dürfen sie die selbst gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer auf eigene Einkäufe) abziehen. Ans Finanzamt wird nur die Differenz überwiesen. Dieses Prinzip nennt man den Vorsteuerabzug. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 % (z. B. für Lebensmittel und Bücher).
Übersicht: Umsatzsteuer-Systematik
| Begriff | Erklärung | Buchhalterische Behandlung |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer (USt) | Steuer auf den Verkauf von Waren/Dienstleistungen | Passivkonto (Verbindlichkeit ggü. Finanzamt) |
| Vorsteuer (VSt) | USt, die das Unternehmen selbst beim Einkauf zahlt | Aktivkonto (Forderung ggü. Finanzamt) |
| Zahllast | USt − VSt = an das Finanzamt zu zahlender Betrag | Verrechnung am Periodenende |
| Vorsteuerüberhang | VSt > USt → Erstattung vom Finanzamt | Forderung gegenüber Finanzamt |
| Regelsteuersatz | 19 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen | Standard bei Buchungen |
| Ermäßigter Satz | 7 % für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften u.a. | Separate Konten empfohlen |
In der Praxis wird die Umsatzsteuer in der Regel monatlich oder vierteljährlich über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt gemeldet und abgeführt. Am Jahresende erfolgt die Umsatzsteuerjahreserklärung, in der alle Voranmeldungen zusammengefasst werden. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat.
Lernhinweis: Übe unbedingt das Buchen mit Umsatzsteuer und Vorsteuer. Typische Klausuraufgaben verlangen, dass du Einkaufs- und Verkaufsbuchungen mit korrekten Steuerbeträgen durchführst und am Periodenende die Zahllast ermittelst. Merke: Nettobetrag × 0,19 = Umsatzsteuer, Bruttobetrag / 1,19 = Nettobetrag.