Bruttolohn und Nettolohn berechnen: Lohnabzüge, Sozialversicherung und Beispiel

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Wer seinen ersten Gehaltszettel erhält, ist oft überrascht: Der vereinbarte Bruttolohn und der tatsächlich ausgezahlte Nettolohn können erheblich voneinander abweichen. Der Unterschied ergibt sich aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie den Beiträgen zur Sozialversicherung.

Definition: Bruttolohn und Nettolohn

Begriff Definition
Bruttolohn Vereinbartes Gehalt vor allen Abzügen (Steuer + Sozialversicherung)
Nettolohn Tatsächlich ausgezahlter Betrag nach allen Abzügen
Arbeitgeberbrutto Bruttolohn + Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Gesamtarbeitskosten)

Die Lohnabzüge im Überblick

Vom Bruttolohn werden folgende Beträge einbehalten:

1. Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Höhe richtet sich nach dem Bruttolohn und der Steuerklasse (I–VI). Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer direkt ans Finanzamt ab.

2. Solidaritätszuschlag (Soli)

Der Soli beträgt 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 entfällt er für rund 90 % der Arbeitnehmer (Einkommensgrenze). Nur bei hohen Einkommen und Kapitalerträgen wird er noch erhoben.

3. Kirchensteuer

Für Kirchenmitglieder: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Bundesländer) der Lohnsteuer.

4. Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 2025)

Versicherungszweig Gesamtbeitragssatz AN-Anteil AG-Anteil
Krankenversicherung (GKV) 14,6 % + Zusatzbeitrag (~1,7 %) ~8,15 % ~8,15 %
Rentenversicherung 18,6 % 9,3 % 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 % 1,3 % 1,3 %
Pflegeversicherung 3,6 % (4,2 % ohne Kinder) 1,8–2,1 % 1,8 %
Summe AN ca. ~20,6 % ~20,6 %

Beispielrechnung: Nettolohn berechnen

Ausgangsdaten: Bruttolohn 3.500 € / Monat, Steuerklasse I, ledig, keine Kinder, gesetzlich krankenversichert, kein Kirchenmitglied

Position Betrag
Bruttolohn 3.500,00 €
– Lohnsteuer (ca.) – 488,00 €
– Solidaritätszuschlag – 0,00 € (unter Freigrenze)
– Krankenversicherung (8,15 %) – 285,25 €
– Rentenversicherung (9,3 %) – 325,50 €
– Arbeitslosenversicherung (1,3 %) – 45,50 €
– Pflegeversicherung (1,8 %) – 63,00 €
Nettolohn (ca.) 2.292,75 €

Fazit: Von 3.500 € brutto verbleiben rund 2.293 € netto – eine Abzugsquote von ca. 34,5 %.

Steuerklassen im Überblick

  • Klasse I: Ledig, geschieden, getrennt lebend
  • Klasse II: Alleinerziehende mit Kindfreibetrag
  • Klasse III: Verheiratet, höheres Einkommen (günstiger)
  • Klasse IV: Verheiratet, ähnliches Einkommen
  • Klasse V: Verheiratet, niedrigeres Einkommen (ungünstiger)
  • Klasse VI: Zweites Arbeitsverhältnis
Prüfungstipp: Brutto-Netto-Berechnung ist prüfungstypisch. Sozialversicherungsbeiträge 2025 kennen (KV, RV, ALV, PV + je AN/AG-Anteil). Unterschied Bruttolohn / Arbeitgeberbrutto erklären können. Merke: Arbeitgeberbrutto = Brutto + AG-Sozialversicherungsanteil.

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