Der Bruttolohn ist der vereinbarte Arbeitslohn vor Abzügen, der Nettolohn der Betrag, der dem Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich ausgezahlt wird. Die Berechnung des Nettolohns aus dem Bruttolohn ist der Kern jeder Lohn- und Gehaltsabrechnung und für jeden Arbeitnehmer unmittelbar spürbar.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?
Der Bruttolohn umfasst den Grundlohn zuzüglich etwaiger Zuschläge, Zulagen und geldwerter Sachbezüge. Vom Bruttolohn werden anschließend zwei große Blöcke einbehalten und vom Arbeitgeber an die zuständigen Stellen abgeführt:
- Steuern: Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, die an das Finanzamt gehen
- Sozialversicherungsbeiträge: der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung
Was nach diesen Abzügen verbleibt, ist der Nettolohn – das sogenannte „Netto“, das auf dem Konto des Arbeitnehmers ankommt. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich einen eigenen Anteil zur Sozialversicherung, der nicht vom Lohn abgezogen wird, aber die Personalkosten erhöht.
Abzüge im Detail
Die Sozialversicherung gliedert sich in vier Zweige, deren Beiträge sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich teilen:
- Krankenversicherung mit allgemeinem Beitragssatz zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag
- Pflegeversicherung mit einem Zuschlag für Kinderlose
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse, dem Bruttolohn sowie von Frei- und Kinderfreibeträgen ab. Für die Sozialabgaben gelten Beitragsbemessungsgrenzen, oberhalb derer keine weiteren Beiträge anfallen. Dadurch steigt die prozentuale Belastung mit dem Einkommen nicht unbegrenzt an.
So wird der Nettolohn berechnet
Die Berechnung folgt einem festen Schema:
- Ausgangspunkt: Bruttolohn
- abzüglich Lohnsteuer (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer)
- abzüglich Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
- ergibt den Nettolohn
Vereinfachtes Beispiel: Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro werden etwa 300 Euro Lohnsteuer und rund 600 Euro Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung einbehalten.
- 3.000 − 300 − 600 = 2.100 Euro Nettolohn
Die genauen Beträge hängen vom jeweils gültigen Steuertarif, den aktuellen Beitragssätzen und der individuellen Steuerklasse ab und lassen sich mit einem Brutto-Netto-Rechner ermitteln.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Nettolohn und dem Auszahlungsbetrag. Der Nettolohn ergibt sich rechnerisch nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Der Auszahlungsbetrag kann davon abweichen, wenn weitere Positionen hinzukommen oder abgezogen werden, etwa steuerfreie Zuschüsse, vermögenswirksame Leistungen, ein Vorschuss oder eine Lohnpfändung. Für den Arbeitgeber sind die Gesamtkosten einer Beschäftigung noch höher als der Bruttolohn, weil er zusätzlich seinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und gegebenenfalls Umlagen trägt. Der Bruttolohn ist damit nur ein Zwischenwert zwischen den Personalkosten des Arbeitgebers und dem, was beim Arbeitnehmer ankommt.
Häufige Fragen zu Brutto- und Nettolohn
Welche Abzüge gibt es vom Bruttolohn?
Abgezogen werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie der Arbeitnehmeranteil zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wovon hängt die Höhe der Lohnsteuer ab?
Sie richtet sich nach dem Bruttolohn, der Steuerklasse sowie den berücksichtigten Frei- und Kinderfreibeträgen.
Warum unterscheidet sich der Nettolohn bei gleichem Brutto?
Weil Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuerpflicht und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der Krankenversicherung von Person zu Person variieren.
Was zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn?
Der Arbeitgeber trägt einen eigenen Anteil zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie gegebenenfalls Umlagen und Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Kosten erscheinen nicht auf der Lohnabrechnung, erhöhen aber die gesamten Personalkosten.