Anhang und Lagebericht: Was gehört hinein? Aufbau und Pflichtangaben

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Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht nach HGB nicht nur aus Bilanz und GuV – auch Anhang und Lagebericht sind Pflichtbestandteile. Der Anhang erläutert und ergänzt die Zahlen des Jahresabschlusses; der Lagebericht gibt Auskunft über Geschäftsverlauf, Lage und Aussichten des Unternehmens. Für BWL-Studenten sind beide Instrumente wichtige Prüfungsthemen.

Der Anhang (§§ 284–288 HGB)

Der Anhang ist ein integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Er enthält Erläuterungen und Zusatzinformationen, die zum Verständnis der Bilanz und GuV notwendig sind.

Pflichtangaben im Anhang (Auswahl)

Bereich Pflichtangaben
Bilanzierungsmethoden Angewandte Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften; Abweichungen mit Begründung
Anlagevermögen Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel)
Verbindlichkeiten Aufgliederung nach Fristigkeit; Pfandrechte und Sicherheiten
Rückstellungen Art und Zweck wesentlicher Rückstellungen
Außerbilanzielle Geschäfte Haftungsverhältnisse, Bürgschaften, nicht bilanzierte Leasing-Geschäfte
Arbeitnehmer Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl nach § 285 HGB
Organe Vorstandsbezüge, Aufsichtsratsvergütung (bei großen AGs)

Der Lagebericht (§§ 289, 315 HGB)

Der Lagebericht ist nicht Teil des Jahresabschlusses im engeren Sinne, aber für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) verpflichtend. Er ergänzt den Jahresabschluss um zukunftsorientierte und qualitative Informationen.

Pflichtinhalte des Lageberichts

Pflichtinhalt Beschreibung
Wirtschaftsbericht Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage und der Leistungsindikatoren
Chancen- und Risikobericht Wesentliche Risiken und Chancen für die künftige Entwicklung
Prognosebericht Einschätzung der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens
Forschung und Entwicklung Tätigkeiten im F&E-Bereich (falls relevant)
Zweigniederlassungen Angabe bestehender Zweigniederlassungen
Nachtragsbericht Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Größenklassen und Pflichten

Größenklasse (§ 267 HGB) Anhang Lagebericht Prüfungspflicht
Kleine Kapitalgesellschaft Verkürzt Befreit Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Vollständig Pflicht Ja
Große Kapitalgesellschaft Vollständig (erweitert) Pflicht (erweitert) Ja

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Prüfungstipp: Kenne den Unterschied zwischen Anhang (Bestandteil des Jahresabschlusses) und Lagebericht (eigenständiges Dokument). Wichtig: Kleine Kapitalgesellschaften sind vom Lagebericht befreit! § 267 HGB und die Größenkriterien solltest du kennen.

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