Die Steuererklärung ist für viele Studenten ein unbekanntes Terrain – dabei kann sie sich richtig lohnen. Gerade im März und April beginnt die heiße Phase: Bis zum 31. Juli des Folgejahres muss die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Auch wenn du als Student oft unter dem Grundfreibetrag liegst, gibt es zahlreiche Gründe, eine Steuererklärung abzugeben. Besonders wenn du neben dem Studium arbeitest, ein Praktikum absolviert hast oder Studiengebühren und Fahrtkosten geltend machen möchtest, kann sich eine freiwillige Steuererklärung finanziell auszahlen. In diesem Beitrag erfährst du die wichtigsten Grundlagen.
Zunächst ist es wichtig zu unterscheiden, ob du dich im Erststudium oder Zweitstudium befindest. Im Erststudium (z. B. erster Bachelor) können Studienkosten nur als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Im Zweitstudium (z. B. Master oder Zweitausbildung) gelten die Kosten hingegen als Werbungskosten und sind unbegrenzt absetzbar – ein erheblicher Vorteil, da Verlustvorträge möglich sind.
Übersicht: Absetzbare Kosten für Studenten
| Kostenart | Beispiele | Erststudium | Zweitstudium |
|---|---|---|---|
| Studiengebühren | Semesterbeitrag, Kursgebühren | Sonderausgaben (max. 6.000 €) | Werbungskosten (unbegrenzt) |
| Fahrtkosten | Pendelstrecke zur Uni | Sonderausgaben | Werbungskosten |
| Arbeitsmittel | Laptop, Fachliteratur, Drucker | Sonderausgaben | Werbungskosten |
| Umzugskosten | Umzug wegen Studium | Sonderausgaben | Werbungskosten |
| Praktikumskosten | Reisekosten, Unterkunft | Sonderausgaben | Werbungskosten |
Besonders interessant ist der sogenannte Verlustvortrag im Zweitstudium: Wenn du während des Studiums kein oder nur ein geringes Einkommen hast, werden die Verluste aus Werbungskosten in künftige Jahre vorgetragen. Sobald du nach dem Studium arbeitest und Steuern zahlst, werden diese Verluste mit deinem Einkommen verrechnet – das kann eine erhebliche Steuererstattung bedeuten.
Prüfungstipp: Merke dir den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium bei der steuerlichen Behandlung von Studienkosten. Diese Differenzierung ist ein beliebtes Klausurthema in der Steuerlehre und im Bilanzsteuerrecht. Sammle alle Belege sorgfältig und nutze kostenlose Steuersoftware wie ELSTER, um deine Erklärung einzureichen.