Periodenabgrenzung Übungsaufgaben mit Lösungen: Abgrenzung von Aufwand und Ertrag

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Die Periodenabgrenzung ist eine Kernkompetenz im Rechnungswesen und stellt sicher, dass Erträge und Aufwendungen dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden. Diese Übungsaufgaben ergänzen die Themen ARAP/PRAP und Rückstellungen.

Aufgabe 1: Zinsen anteilig abgrenzen

Ein Unternehmen nimmt am 01.09.2024 ein Darlehen von 120.000 € auf. Der Zinssatz beträgt 6 % p.a., fällig jeweils zum 28.02. des Folgejahres. Das Geschäftsjahr endet am 31.12.2024. Buche die Zinsabgrenzung zum 31.12.2024.

Lösung Aufgabe 1:

Zinsen berechnen: 120.000 × 6 % × 4/12 = 2.400 € (September–Dezember 2024)

Da die Zinsen erst im Februar 2025 fällig werden, aber wirtschaftlich 2024 zuzurechnen sind, wird eine Rückstellung für Zinsaufwand (oder passiver Rechnungsabgrenzungsposten, je nach Lehrbuch) gebildet:

Zinsaufwand 2.400 € an Verbindlichkeiten/Zinsen 2.400 € (oder: Aufwendungen an sonstige Verbindlichkeiten)

Aufgabe 2: Abonnementerträge abgrenzen

Ein Softwareunternehmen erhält am 01.10.2024 ein Jahresabo-Entgelt von 12.000 € für Okt 2024 – Sep 2025. Buche den Eingang und die Abgrenzung zum 31.12.2024.

Lösung Aufgabe 2:

Eingang: Bank 12.000 € an Umsatzerlöse 12.000 €

PRAP = 9/12 × 12.000 = 9.000 € (Jan–Sep 2025)

Abschluss: Umsatzerlöse 9.000 € an PRAP 9.000 €

In der GuV 2024 erscheinen nur 3.000 € Erlös (Oktober–Dezember).

Aufgabe 3: Jahresgehalt im Dezember noch nicht bezahlt

Die Dezemberlöhne (15.000 €) werden erst am 05.01.2025 überwiesen. Wie wird der Aufwand periodengerecht erfasst?

Lösung Aufgabe 3:

Dezember-Abgrenzung (31.12.2024): Personalaufwand 15.000 € an Sonstige Verbindlichkeiten 15.000 €

Zahlung (05.01.2025): Sonstige Verbindlichkeiten 15.000 € an Bank 15.000 €

Der Aufwand erscheint korrekt in der GuV 2024, obwohl die Zahlung in 2025 erfolgt.

Aufgabe 4: Vorauszahlung an Lieferant

Am 01.12.2024 zahlt das Unternehmen 6.000 € als Vorauszahlung für Wartungsleistungen, die im gesamten Jahr 2025 erbracht werden. Wie ist zu buchen?

Lösung Aufgabe 4:

Zahlung: Instandhaltungsaufwand 6.000 € an Bank 6.000 €

ARAP (31.12.2024): Der gesamte Betrag betrifft 2025 → ARAP = 6.000 €

Abschluss: ARAP 6.000 € an Instandhaltungsaufwand 6.000 €

Im Jahr 2025 wird der ARAP aufgelöst: Instandhaltungsaufwand an ARAP (monatlich oder zu Beginn des Jahres).

Verwandte Themen

Prüfungstipp: Grenzfälle: Wann ist eine Abgrenzung eine Rückstellung und wann ein PRAP/ARAP? Faustregel: ARAP/PRAP bei bereits erfolgten Zahlungen, Rückstellungen bei noch nicht bezahlten, aber wirtschaftlich verursachten Aufwendungen (z.B. Zinsen auf Darlehen).

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