Die Periodenabgrenzung ist eine Kernkompetenz im Rechnungswesen und stellt sicher, dass Erträge und Aufwendungen dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden. Diese Übungsaufgaben ergänzen die Themen ARAP/PRAP und Rückstellungen.
Inhaltsverzeichnis
Aufgabe 1: Zinsen anteilig abgrenzen
Ein Unternehmen nimmt am 01.09.2024 ein Darlehen von 120.000 € auf. Der Zinssatz beträgt 6 % p.a., fällig jeweils zum 28.02. des Folgejahres. Das Geschäftsjahr endet am 31.12.2024. Buche die Zinsabgrenzung zum 31.12.2024.
Lösung Aufgabe 1:
Zinsen berechnen: 120.000 × 6 % × 4/12 = 2.400 € (September–Dezember 2024)
Da die Zinsen erst im Februar 2025 fällig werden, aber wirtschaftlich 2024 zuzurechnen sind, wird eine Rückstellung für Zinsaufwand (oder passiver Rechnungsabgrenzungsposten, je nach Lehrbuch) gebildet:
Zinsaufwand 2.400 € an Verbindlichkeiten/Zinsen 2.400 € (oder: Aufwendungen an sonstige Verbindlichkeiten)
Aufgabe 2: Abonnementerträge abgrenzen
Ein Softwareunternehmen erhält am 01.10.2024 ein Jahresabo-Entgelt von 12.000 € für Okt 2024 – Sep 2025. Buche den Eingang und die Abgrenzung zum 31.12.2024.
Lösung Aufgabe 2:
Eingang: Bank 12.000 € an Umsatzerlöse 12.000 €
PRAP = 9/12 × 12.000 = 9.000 € (Jan–Sep 2025)
Abschluss: Umsatzerlöse 9.000 € an PRAP 9.000 €
In der GuV 2024 erscheinen nur 3.000 € Erlös (Oktober–Dezember).
Aufgabe 3: Jahresgehalt im Dezember noch nicht bezahlt
Die Dezemberlöhne (15.000 €) werden erst am 05.01.2025 überwiesen. Wie wird der Aufwand periodengerecht erfasst?
Lösung Aufgabe 3:
Dezember-Abgrenzung (31.12.2024): Personalaufwand 15.000 € an Sonstige Verbindlichkeiten 15.000 €
Zahlung (05.01.2025): Sonstige Verbindlichkeiten 15.000 € an Bank 15.000 €
Der Aufwand erscheint korrekt in der GuV 2024, obwohl die Zahlung in 2025 erfolgt.
Aufgabe 4: Vorauszahlung an Lieferant
Am 01.12.2024 zahlt das Unternehmen 6.000 € als Vorauszahlung für Wartungsleistungen, die im gesamten Jahr 2025 erbracht werden. Wie ist zu buchen?
Lösung Aufgabe 4:
Zahlung: Instandhaltungsaufwand 6.000 € an Bank 6.000 €
ARAP (31.12.2024): Der gesamte Betrag betrifft 2025 → ARAP = 6.000 €
Abschluss: ARAP 6.000 € an Instandhaltungsaufwand 6.000 €
Im Jahr 2025 wird der ARAP aufgelöst: Instandhaltungsaufwand an ARAP (monatlich oder zu Beginn des Jahres).
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Prüfungstipp: Grenzfälle: Wann ist eine Abgrenzung eine Rückstellung und wann ein PRAP/ARAP? Faustregel: ARAP/PRAP bei bereits erfolgten Zahlungen, Rückstellungen bei noch nicht bezahlten, aber wirtschaftlich verursachten Aufwendungen (z.B. Zinsen auf Darlehen).