Kapitalerhöhung: Arten, Berechnung und Beispiele

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Die Kapitalerhöhung ist ein Instrument der Eigenfinanzierung, bei dem ein Unternehmen sein Grundkapital (AG) oder Stammkapital (GmbH) erhöht. Für Aktiengesellschaften ist die Kapitalerhöhung besonders relevant, weil sie neue Aktien ausgeben und damit frisches Eigenkapital aufnehmen können. Das Thema verbindet die Finanzierungstheorie mit der Bilanzanalyse.

Arten der Kapitalerhöhung bei der AG

Art Beschreibung Zufluss von Mitteln?
Ordentliche Kapitalerhöhung Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen Ja
Genehmigte Kapitalerhöhung Vorstand wird ermächtigt, innerhalb von 5 Jahren Kapital zu erhöhen Ja (bei Ausübung)
Bedingte Kapitalerhöhung An Bedingung geknüpft (z. B. Wandelanleihe) Ja (bei Wandlung)
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital, Gratisaktien Nein (reine Umbuchung)

Bezugsrecht und Bezugsverhältnis

Altaktionäre haben bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht auf neue Aktien, um ihre Beteiligungsquote zu sichern (Verwässerungsschutz).

Bezugsverhältnis = Altes Grundkapital / Neues Grundkapital

Berechnung des rechnerischen Bezugsrechtswerts

Bezugsrechtswert = (Kurs alt – Kurs neu) / (Bezugsverhältnis + 1)

Beispiel:

Position Wert
Alter Aktienkurs 50,00 €
Ausgabekurs neue Aktien 35,00 €
Altes Grundkapital 10 Mio. € (10 Mio. Aktien à 1 €)
Neues Grundkapital 2 Mio. € (2 Mio. neue Aktien)
Bezugsverhältnis 10 : 2 = 5 : 1

Bezugsrechtswert = (50 – 35) / (5 + 1) = 15 / 6 = 2,50 €

Mischkurs nach Kapitalerhöhung = (5 × 50 + 1 × 35) / 6 = 285 / 6 = 47,50 €

Kontrolle: Alter Kurs – Bezugsrechtswert = 50 – 2,50 = 47,50 € ✓

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Prüfungstipp: In Klausuren wird häufig der Bezugsrechtswert berechnet. Merke die Formel und vergiss nicht: Das Bezugsverhältnis ist Alt zu Neu (nicht umgekehrt!). Bei einem Bezugsverhältnis von 5:1 braucht man 5 alte Bezugsrechte, um 1 neue Aktie zu kaufen.

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