Joint Venture (aus dem Englischen für „gemeinsames Wagnis“) spricht man, wenn zwei wirtschaftlich sowie rechtlich getrennte Unternehmen eine gemeinsame Tochtergesellschaft gründen. Es handelt sich also Allgemein gesehen um eine spezielle Form der Kooperation. Beide Teilnehmer bringen ihr Kapital sowie andere nützliche Ressourcen (z.B. Wissen, Technologie oder Ähnliches) ein.