Geschäftsfähigkeit

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Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, selbstständig und ohne Anleitung Rechtsgeschäfte rechtskräftig vornehmen zu dürfen. In Deutschland sind Kinder unter sieben Jahren geschäftsunfähig. Auch bestimmte Erkrankungen im psyichischen und geistigen Bereich können einen Menschen geschäftsunfähig machen. Beschränkte Geschäftsfähigkeit erhalten Kinder ab sieben Jahren. Die Geschäfte, die von ihnen abgeschlossen werden, sind allerdings schwebend unwirksam und müssen zur Rechtswerdung von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern des Kindes abgesegnet werden. Erst mit dem 18. Lebensjahr erhält der Deutsche generell die Geschäftsfähigkeit zugesprochen.

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