Storno (von italienisch stornare = abwenden) bezeichnet die Rückgängigmachung oder Aufhebung eines Vorgangs, einer Buchung oder eines Geschäfts. Im Rechnungswesen wird mit einem Storno eine fehlerhafte oder ungültig gewordene Buchung neutralisiert, sodass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Storno?
Ein Storno wird notwendig, wenn eine bereits erfasste Buchung falsch ist oder ein Geschäftsvorfall nicht zustande kommt – etwa bei einer Fehlbuchung, einer Doppelbuchung, einer Rücksendung von Waren oder der Rückabwicklung eines Vertrags. Da im Rechnungswesen Buchungen grundsätzlich nicht einfach gelöscht oder überschrieben werden dürfen (Grundsatz der Unveränderbarkeit), wird die Korrektur durch eine eigene Stornobuchung dokumentiert. Dadurch bleibt der ursprüngliche Vorgang nachvollziehbar. Dieser Grundsatz ist Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und soll verhindern, dass nachträglich Spuren von Geschäftsvorfällen verwischt werden. Ein Storno ist damit kein Löschen, sondern eine ausgleichende Gegenbuchung, die den Fehler transparent macht.
Arten der Stornobuchung
In der Buchführung werden zwei grundlegende Verfahren unterschieden:
- Generalumkehr (Stornobuchung im engeren Sinn): Die fehlerhafte Buchung wird mit umgekehrten Vorzeichen, häufig als roter Betrag (Rotstorno), zurückgebucht. Konto und Gegenkonto bleiben gleich, der Betrag wird abgezogen statt addiert.
- Umbuchung durch Neubuchung: Die ursprüngliche Buchung wird durch eine spiegelbildliche Buchung mit vertauschten Soll- und Habenkonten neutralisiert.
Beispiel: Wurde versehentlich Aufwand an Bank über 500 Euro gebucht, lautet die Stornobuchung im Umkehrverfahren Bank an Aufwand über denselben Betrag. Damit heben sich beide Buchungen wertmäßig auf, und der Ausgangszustand ist wiederhergestellt. Anschließend kann die korrekte Buchung erfasst werden. In computergestützten Buchhaltungssystemen erzeugt die Stornofunktion automatisch eine solche Gegenbuchung und kennzeichnet den ursprünglichen Beleg als storniert, sodass der Korrekturvorgang lückenlos im Buchungsjournal dokumentiert ist.
Storno außerhalb der Buchhaltung
Der Begriff wird auch im allgemeinen Geschäftsverkehr verwendet:
- Auftragsstorno: Stornierung einer Bestellung vor der Lieferung.
- Versicherungsstorno: Aufhebung eines Versicherungsvertrags, etwa wegen Nichtzahlung der Beiträge.
- Buchungsstorno bei Reisen: Rückgängigmachung einer Hotel- oder Reisebuchung, oft gegen Stornogebühr.
In all diesen Fällen meint Storno die einvernehmliche oder einseitige Auflösung einer bereits getroffenen Vereinbarung. Anders als in der Buchhaltung geht es dabei nicht um die Korrektur eines Erfassungsfehlers, sondern um die wirtschaftliche Rückabwicklung eines Geschäfts. Häufig regeln die Vertragsbedingungen genau, bis wann und zu welchen Kosten ein Storno möglich ist.
Häufige Fragen zum Storno
Warum darf eine falsche Buchung nicht einfach gelöscht werden?
Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung müssen Buchungen unveränderbar und nachvollziehbar sein. Eine Korrektur erfolgt deshalb über eine eigene Stornobuchung, sodass sowohl der Fehler als auch dessen Berichtigung dokumentiert sind.
Was ist ein Rotstorno?
Beim Rotstorno wird der zu stornierende Betrag mit negativem Vorzeichen (traditionell in roter Schrift) auf demselben Konto erfasst. Dadurch wird die ursprüngliche Buchung wertmäßig aufgehoben, ohne Konto oder Gegenkonto zu vertauschen.
Fallen bei einem Storno Kosten an?
In der Buchhaltung verursacht ein Storno keine direkten Kosten. Im Geschäftsverkehr können jedoch Stornogebühren anfallen, etwa bei der Stornierung von Reisen, Hotelbuchungen oder bestimmten Aufträgen.