Selbstauskunft

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Die Selbstauskunft ist eine Erklärung, mit der eine Person ihre persönlichen, beruflichen und finanziellen Verhältnisse freiwillig oder auf Verlangen offenlegt. Sie dient dem Vertragspartner – etwa einer Bank oder einem Vermieter – als Grundlage, um die Bonität und Zuverlässigkeit des Antragstellers einzuschätzen. Die Selbstauskunft ist damit ein wichtiges Instrument der Risikoprüfung vor Vertragsabschluss.

Was ist eine Selbstauskunft?

Bei der Selbstauskunft macht der Antragsteller selbst Angaben zu seiner Situation – im Gegensatz zur Fremdauskunft, die von Dritten wie der Schufa eingeholt wird. Die Angaben werden in einem Formular erfasst und vom Antragsteller unterschrieben. Mit der Unterschrift bestätigt er die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.

Falsche Angaben in einer Selbstauskunft können erhebliche Folgen haben: Sie berechtigen den Vertragspartner unter Umständen zur Anfechtung oder Kündigung des Vertrages und können bei einer Kreditvergabe sogar als Kreditbetrug strafbar sein.

Inhalt und Verwendung

Welche Angaben verlangt werden, hängt vom Zweck ab. Typische Inhalte sind:

  • Persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand.
  • Berufliche Situation: Arbeitgeber, Beschäftigungsverhältnis, Dauer der Anstellung.
  • Einkommen: monatliches Netto-Einkommen, weitere Einkünfte.
  • Ausgaben und Verpflichtungen: Miete, laufende Kredite, Unterhaltszahlungen.
  • Vermögen: Sparguthaben, Immobilien, Wertpapiere.

Eingesetzt wird die Selbstauskunft vor allem bei der Kreditvergabe, bei der Wohnungsvermietung (Mieterselbstauskunft) und bei Leasing– oder Ratenkaufverträgen.

Datenschutz und Grenzen

Die Selbstauskunft darf nur Angaben verlangen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Bei der Mieterselbstauskunft sind beispielsweise Fragen nach Schwangerschaft, Religion oder Parteizugehörigkeit unzulässig; solche Fragen darf der Antragsteller sogar falsch beantworten, ohne nachteilige Folgen befürchten zu müssen. Die erhobenen Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden. Wahrheitsgemäß zu beantworten sind dagegen alle zulässigen Fragen, die für die Bonitäts- oder Zuverlässigkeitsprüfung von Bedeutung sind. Der Antragsteller hat zudem das Recht zu erfahren, ob und in welchem Umfang seine Angaben an Auskunfteien weitergegeben werden. Für ihn selbst ist die Selbstauskunft auch eine Gelegenheit, seine finanzielle Lage geordnet darzustellen und so Vertrauen beim Vertragspartner aufzubauen. Eine sorgfältig und ehrlich ausgefüllte Selbstauskunft beschleunigt häufig die Prüfung und verbessert die Chancen auf einen Vertragsabschluss.

Häufige Fragen zur Selbstauskunft

Worin unterscheidet sich Selbst- und Fremdauskunft?

Bei der Selbstauskunft macht die betroffene Person die Angaben selbst. Die Fremdauskunft stammt von Dritten, etwa von Auskunfteien wie der Schufa. Häufig werden beide kombiniert, um die Angaben des Antragstellers zu überprüfen.

Was passiert bei falschen Angaben?

Falsche Angaben können zur Anfechtung oder Kündigung des Vertrages führen. Bei einer Kreditvergabe können bewusst falsche Angaben zudem als Kreditbetrug strafrechtlich verfolgt werden. Wahrheitsgemäße Angaben sind daher unbedingt erforderlich.

Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft unzulässig?

Unzulässig sind Fragen, die nicht das Mietverhältnis betreffen, etwa nach Schwangerschaft, Religion, Parteizugehörigkeit oder Kinderwunsch. Solche Fragen darf der Antragsteller bewusst unrichtig beantworten, ohne rechtliche Nachteile.

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