Negativmerkmale

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Negativmerkmale sind in Wirtschaftsauskunfteien gespeicherte Informationen über Zahlungsstörungen oder vertragswidriges Verhalten einer Person oder eines Unternehmens. Sie dokumentieren, dass Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt wurden, und beeinträchtigen die Bonität des Betroffenen. Negativmerkmale spielen eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe und beim Abschluss von Verträgen mit Zahlungsaufschub.

Was sind Negativmerkmale?

Auskunfteien wie die SCHUFA sammeln Daten zum Zahlungsverhalten und fassen sie zu einer Bonitätsbewertung zusammen. Während positive oder neutrale Merkmale ein vertragsgemäßes Verhalten widerspiegeln, dokumentieren Negativmerkmale Vertragsstörungen. Sie führen zu einer schlechteren Einstufung und damit zu einem niedrigeren Score. Für Unternehmen sind sie ein wichtiges Instrument des Risikomanagements, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen, bevor sie einem Kunden einen Kredit oder eine Lieferung auf Rechnung gewähren.

Arten von Negativmerkmalen

Man unterscheidet zwischen weichen und harten Negativmerkmalen:

  • Weiche Negativmerkmale: beruhen auf dem Verhalten gegenüber einem Vertragspartner, etwa offene Forderungen nach mehreren Mahnungen, die der Schuldner bestreitet.
  • Harte Negativmerkmale: stammen aus öffentlichen Verzeichnissen oder gerichtlichen Verfahren, beispielsweise Vollstreckungsbescheide, die Abgabe der Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) oder eine Privatinsolvenz.
  • Beispiele: geplatzte Kredite, nicht bezahlte Mahnverfahren, Inkassoeinträge oder Kontokündigungen wegen Zahlungsverzugs.

Speicherung und Löschung

Negativmerkmale dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen gespeichert werden und unterliegen festen Löschfristen. Erledigte Forderungen werden in der Regel nach einer bestimmten Zeit, häufig nach drei Jahren zum Jahresende, wieder gelöscht. Betroffene haben das Recht, einmal jährlich kostenlos Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen und unrichtige Einträge berichtigen oder löschen zu lassen. Ein negativer Eintrag kann die Aufnahme eines Kredits erschweren, höhere Zinsen zur Folge haben oder dazu führen, dass Verträge nur gegen Vorkasse abgeschlossen werden.

Damit ein weiches Negativmerkmal überhaupt eingetragen werden darf, müssen meist mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, etwa zwei schriftliche Mahnungen, der Ablauf einer Frist und der Hinweis auf die bevorstehende Übermittlung an die Auskunftei. Die Forderung darf zudem nicht bestritten sein. Diese Regeln sollen verhindern, dass bloße Meinungsverschiedenheiten oder Versehen die Bonität dauerhaft belasten. Wer einen unberechtigten Eintrag entdeckt, kann der Speicherung widersprechen; die Auskunftei muss den Sachverhalt dann prüfen und den Eintrag bei fehlender Berechtigung entfernen. Eine gepflegte Kredithistorie ohne Negativmerkmale ist daher ein wertvolles Gut, das den Zugang zu günstigen Finanzierungen erleichtert.

Häufige Fragen zu Negativmerkmalen

Wie entstehen Negativmerkmale?

Negativmerkmale entstehen, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden, etwa durch unbezahlte Rechnungen nach mehreren Mahnungen, gekündigte Kredite oder gerichtliche Schritte wie Vollstreckungsbescheide.

Wie lange bleiben Negativmerkmale gespeichert?

Die Speicherdauer richtet sich nach der Art des Eintrags. Erledigte Negativmerkmale werden meist nach drei Jahren zum Jahresende gelöscht, einzelne Einträge wie Insolvenzdaten haben eigene Fristen.

Kann man Negativmerkmale löschen lassen?

Unrichtige oder unzulässig gespeicherte Einträge müssen auf Antrag berichtigt oder gelöscht werden. Korrekte Einträge bleiben dagegen bis zum Ablauf der gesetzlichen Löschfrist bestehen.

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