Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und den darauf befindlichen Gebäuden. Sie zählt zu den Substanzsteuern und ist eine bedeutende Einnahmequelle der Gemeinden. Wer ein Grundstück besitzt, muss die Grundsteuer in der Regel jährlich an die Stadt oder Gemeinde entrichten, in der das Grundstück liegt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird unabhängig vom Einkommen oder Ertrag des Eigentümers allein auf den Grundbesitz erhoben. Sie gehört zu den ältesten Steuerarten überhaupt und fließt vollständig den Kommunen zu. Damit finanzieren die Gemeinden einen Teil ihrer Aufgaben wie Schulen, Straßen und Infrastruktur.
Anknüpfungspunkt ist das Grundvermögen, also unbebaute und bebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen. Anders als die Grunderwerbsteuer, die nur einmalig beim Kauf anfällt, wird die Grundsteuer laufend erhoben.
Arten und Berechnung
Man unterscheidet im Wesentlichen drei Arten der Grundsteuer:
- Grundsteuer A: Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (agrarisch).
- Grundsteuer B: Für bebaute und bebaubare Grundstücke sowie Gebäude (baulich).
- Grundsteuer C: Eine Möglichkeit für Gemeinden, unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern, um Bauland zu mobilisieren.
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert des Grundstücks. Dieser wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, woraus sich der Steuermessbetrag ergibt. Auf diesen Messbetrag wendet die Gemeinde schließlich ihren individuellen Hebesatz an. Die Formel lautet vereinfacht: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz gleich Grundsteuer. Da jede Gemeinde ihren Hebesatz selbst festlegt, fällt die Grundsteuer je nach Standort unterschiedlich hoch aus.
Zum 1. Januar 2025 ist eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft getreten, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Bewertung anhand veralteter Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft hatte. Im Zuge der Reform mussten alle Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt einreichen. Auf dieser Grundlage wurden die Grundstücke neu bewertet. Der Bund hat ein eigenes Bundesmodell entwickelt, einzelne Länder nutzen jedoch von der Öffnungsklausel Gebrauch und wenden abweichende Berechnungsmodelle an, etwa ein reines Flächenmodell. Daher unterscheiden sich die Regeln je nach Bundesland.
Die Grundsteuer ist für die kommunale Selbstverwaltung von großer Bedeutung, da sie eine stetige und konjunkturunabhängige Einnahmequelle darstellt. Über den Hebesatz können Gemeinden ihre Einnahmen steuern, ohne auf Zuweisungen von Bund und Ländern angewiesen zu sein. Für Eigentümer und Mieter ist die Grundsteuer ein dauerhafter Kostenfaktor, der bei der Kalkulation von Wohn- und Betriebskosten berücksichtigt werden muss.
Häufige Fragen zur Grundsteuer
Wer muss die Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuer schuldet grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks. Bei vermieteten Immobilien kann sie über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Maßgeblich sind die Eigentumsverhältnisse zum Jahresbeginn.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz wird von jeder Kommune individuell festgelegt und beeinflusst die endgültige Höhe maßgeblich.
Was hat sich durch die Grundsteuerreform geändert?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Berechnungsgrundlage. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die alten Einheitswerte beanstandet hatte. Grundstücke wurden neu bewertet, um eine gerechtere Besteuerung zu erreichen.