Wenn Sachanlagen verkauft werden, müssen diese ebenso verbucht werden, weil diese einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Der Gesamtbetrag kommt auf das Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Steuer auf den Posten Umsatzsteuer und der Nettobetrag auf den Posten Anlagekonto.
Ein Anlagegut ist für die Firma am Ende entweder ein Buchgewinn oder ein Buchverlust. Dies hängt davon ab, ob es unter oder über dem Buchwert liegt. Wenn es über dem Restbuchwert liegt, entsteht ein Erlös aus Anlagevermögen. Dieses wird in der Gewinn- und Verlustrechnung direkt im Haben gebucht und das Unternehmen macht dadurch Gewinne. Die Gesamtsumme geht an den Posten Bank, die Mwst. an den Posten Umsatzsteuer und der Nettowert an den Posten Erlöse AV.
Anlagevermögen können einen Verlust oder einen Ertrag aufweisen. Am Jahresende werden beide Konten über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen. Am Ende entsteht ein sonstiger betrieblicher Erlös oder ein sonstiger betrieblicher Aufwand. Dieser wird sehr leicht errechnet, man sieht sich lediglich den aktuellen Buchwert (z.B. 5.000 Euro) an – liegt der Verkaufspreis nun bei 5.200 Euro, werden 200 Euro als betrieblicher Erlös gebucht. Wird die Maschine nur noch für 4.800 Euro gebucht, so liegt ein betrieblicher Aufwand vor.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 178.500€ | ||
an Umsatzsteuer | 28.500€ | ||
an Anlagekonto | 150.000€ |
Wenn der Verkaufserlös höher ist als der Restbuchwert, wird es auf dem Erlöskonto – Erlöse aus Anlagevermögen- gebucht. Die Buchung lautet dann:
Bank | 178.500€ | ||
an Umsatzsteuer | 28.500€ | ||
an Erlöse AV | 150.000€ |