Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss ist. Das Bilden und Auflösen von Rückstellungen ist prüfungsrelevant – hier findest du typische Aufgaben mit vollständigen Lösungen.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Rückstellungen?
Rückstellungen werden nach § 249 HGB gebildet für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste. Im Gegensatz zu Verbindlichkeiten ist bei Rückstellungen entweder der Betrag, der Zeitpunkt oder der Gläubiger noch unklar. Mehr dazu in unserem Artikel zu HGB vs. IFRS.
Aufgabe 1: Garantierückstellung bilden
Ein Elektronikhersteller hat in 2024 Waren für 500.000 € verkauft. Aus Erfahrung werden ca. 2 % Garantiefälle erwartet. Buche die Rückstellung zum 31.12.2024.
Lösung Aufgabe 1:
Rückstellungsbetrag: 500.000 € × 2 % = 10.000 €
Buchungssatz Bildung: Aufwendungen für Garantieverpflichtungen 10.000 € an Rückstellungen für Garantien 10.000 €
In der Bilanz erscheint die Rückstellung auf der Passivseite unter „Rückstellungen“.
Aufgabe 2: Urlaubsrückstellung
Zum 31.12.2024 haben 5 Mitarbeiter zusammen noch 30 Urlaubstage. Das durchschnittliche Tagesgehalt beträgt 150 €. Buche die Urlaubsrückstellung.
Lösung Aufgabe 2:
Betrag: 30 Tage × 150 € = 4.500 €
Buchungssatz: Personalaufwand 4.500 € an Urlaubsrückstellung 4.500 €
Im Folgejahr, wenn der Urlaub genommen wird: Urlaubsrückstellung an Personalaufwand (bei Auflösung ohne Inanspruchnahme) oder Urlaubsrückstellung an Bank (bei Auszahlung).
Aufgabe 3: Prozessrisiko
Gegen ein Unternehmen läuft ein Schadensersatzprozess. Der Anwalt schätzt die Wahrscheinlichkeit eines Verlustes von 25.000 € auf 70 %. Ist eine Rückstellung zu bilden? Wenn ja, in welcher Höhe?
Lösung Aufgabe 3:
Nach HGB ist eine Rückstellung zu bilden, wenn eine Inanspruchnahme wahrscheinlicher ist als nicht (>50 %). Da 70 % > 50 %, ist eine Rückstellung zu bilden. Die Höhe richtet sich nach dem wahrscheinlichsten Betrag, nicht nach dem Erwartungswert.
Buchungssatz: Sonstige betriebliche Aufwendungen 25.000 € an Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten 25.000 €
Aufgabe 4: Auflösung einer Rückstellung
Die im Vorjahr gebildete Garantierückstellung von 10.000 € wird im laufenden Jahr zu 7.500 € in Anspruch genommen (Reparaturkosten). Der Rest wird aufgelöst.
Lösung Aufgabe 4:
| Buchungssatz | Soll | Haben |
|---|---|---|
| Inanspruchnahme (7.500 €) | Rückstellung Garantien 7.500 € | Bank 7.500 € |
| Auflösung Rest (2.500 €) | Rückstellung Garantien 2.500 € | Sonstige betr. Erträge 2.500 € |
Der aufgelöste Betrag wird als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst – er erhöht also den Gewinn!
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Prüfungstipp: Unterscheide zwischen Rückstellung (Verbindlichkeit ungewiss) und Verbindlichkeit (Betrag und Gläubiger bekannt). Typische Klausurfrage: Ist die Position „sicher genug“ für eine Verbindlichkeit oder nur für eine Rückstellung?