Handelsware bezeichnet Güter, die ein Unternehmen einkauft, um sie ohne weitere Be- oder Verarbeitung wieder zu verkaufen. Sie sind ein typischer Bestandteil des Vorratsvermögens von Handelsbetrieben und werden im Umlaufvermögen der Bilanz ausgewiesen. Charakteristisch ist, dass die Ware in unverändertem Zustand die Wertschöpfungskette durchläuft: Sie wird beschafft, gelagert und weiterveräußert, ohne dass das Unternehmen sie in ihrer Substanz verändert.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Handelsware?
Im Gegensatz zu einem Industrieunternehmen, das Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu fertigen Erzeugnissen verarbeitet, kauft ein Handelsbetrieb fertige Produkte ein und gibt sie an seine Kunden weiter. Diese Produkte sind die Handelswaren. In der Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 HGB gehören sie zum Posten „Vorräte„ innerhalb des Umlaufvermögens, konkret zu den „Waren“ bzw. „fertigen Erzeugnissen und Waren„. Bewertet werden sie nach § 253 HGB grundsätzlich mit den Anschaffungskosten, höchstens jedoch mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (strenges Niederstwertprinzip).
Abgrenzung zu anderen Vorräten
Die korrekte Zuordnung ist für Buchführung und Bilanz wichtig. Man unterscheidet:
- Handelsware: fertig eingekauft, unverändert weiterverkauft.
- Rohstoffe: gehen als Hauptbestandteil in das eigene Erzeugnis ein.
- Hilfsstoffe: Nebenbestandteile des Erzeugnisses (z. B. Schrauben, Lack).
- Betriebsstoffe: werden bei der Produktion verbraucht, ohne in das Produkt einzugehen (z. B. Schmieröl, Energie).
- Fertigerzeugnisse: im eigenen Betrieb hergestellte, verkaufsfertige Produkte.
Ein Möbelhändler, der Tische einkauft und verkauft, führt diese als Handelsware; ein Schreiner, der Holz zu Tischen verarbeitet, bucht das Holz als Rohstoff und die fertigen Tische als Fertigerzeugnisse.
Buchung von Handelsware
Der Einkauf von Handelsware wird typischerweise über das Konto „Wareneingang“ (im Industriekontenrahmen häufig „Aufwendungen für Waren„) gebucht. Ein einfacher Buchungssatz für den Einkauf auf Ziel lautet:
- Wareneingang 2.000 € und Vorsteuer 380 € an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.380 €
Beim Verkauf der Handelsware wird gebucht:
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.570 € an Umsatzerlöse 3.000 € und Umsatzsteuer 570 €
Am Jahresende wird der durch Inventur ermittelte Schlussbestand der Handelsware in die Bilanz übernommen; die Differenz zwischen Anfangsbestand, Zukäufen und Endbestand bildet den Wareneinsatz.
Häufige Fragen zu Handelsware
Wo steht Handelsware in der Bilanz?
Handelsware gehört zum Umlaufvermögen und wird dort unter dem Posten „Vorräte“ als „Waren„ ausgewiesen (§ 266 Abs. 2 B I HGB). Sie ist kein Anlagevermögen, weil sie nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dient, sondern für den Verkauf bestimmt ist.
Wie wird Handelsware bewertet?
Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB. Ist der Marktwert am Bilanzstichtag niedriger, muss nach dem strengen Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden.
Was ist der Unterschied zwischen Handelsware und Rohstoff?
Handelsware wird unverändert weiterverkauft, während ein Rohstoff im eigenen Unternehmen zu einem neuen Erzeugnis verarbeitet wird. Die Zuordnung hängt also von der Funktion des Guts im jeweiligen Betrieb ab.