Erlösberichtigungen sind nachträgliche Minderungen der ursprünglich gebuchten Umsatzerlöse, die durch gewährte Preisnachlässe wie Skonti, Boni, Rabatte oder durch Gutschriften an Kunden entstehen. Sie korrigieren den zunächst in voller Höhe erfassten Erlös, damit die Gewinn- und Verlustrechnung den tatsächlich erzielten Umsatz ausweist.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Erlösberichtigungen?
Beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen werden die Umsatzerlöse zunächst mit dem vollen Rechnungsbetrag gebucht. Gewährt das Unternehmen anschließend einen Nachlass, etwa weil der Kunde Skonto in Anspruch nimmt oder eine Gutschrift wegen mangelhafter Ware erhält, verringert sich der tatsächlich erzielte Erlös. Diese Minderung wird über Erlösberichtigungen erfasst. Sie werden meist auf gesonderten Unterkonten der Erlöskonten gebucht und am Jahresende mit den Umsatzerlösen verrechnet. Auf diese Weise weist die Gewinn- und Verlustrechnung die Umsatzerlöse in der Höhe aus, die nach Abzug aller Nachlässe verbleibt. Der getrennte Ausweis auf eigenen Konten hat einen wichtigen Vorteil: Das Unternehmen kann jederzeit erkennen, in welchem Umfang Nachlässe gewährt wurden, ohne dass die ursprünglichen Bruttoerlöse verloren gehen. Diese Information ist für die Beurteilung der Preispolitik und der Zahlungsmoral der Kunden von erheblicher Bedeutung und fließt häufig in betriebliche Auswertungen ein.
Arten von Erlösberichtigungen
Zu den typischen Erlösberichtigungen auf der Verkaufsseite zählen:
- Gewährte Skonti: Preisnachlässe für die Zahlung innerhalb einer kurzen Frist.
- Gewährte Boni: nachträgliche Vergütungen für einen bestimmten Umsatz innerhalb eines Zeitraums.
- Gewährte Rabatte: nachträglich eingeräumte Preisnachlässe.
- Gutschriften: Erstattungen bei Rücksendungen, Reklamationen oder Mängeln.
Allen Formen ist gemeinsam, dass sie den ursprünglich gebuchten Erlös mindern und nicht als eigenständiger Aufwand behandelt werden.
Buchung von Erlösberichtigungen
Erlösberichtigungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst und mindern die Umsatzerlöse. Gewährt ein Unternehmen einem Kunden bei einer Forderung von 1.190 Euro (1.000 Euro netto zuzüglich 190 Euro Umsatzsteuer) 2 Prozent Skonto, mindert sich der Erlös um 20 Euro netto und die Umsatzsteuer um 3,80 Euro. Die Buchung lautet:
- Gewährte Skonti 20 Euro und Umsatzsteuer 3,80 Euro an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23,80 Euro.
Das Konto „Gewährte Skonti“ ist ein Unterkonto der Erlöse und wird zum Jahresende über das Erlöskonto abgeschlossen. Auch die anteilige Umsatzsteuer wird stets mitberichtigt, da sich die Bemessungsgrundlage verringert.
Häufige Fragen zu Erlösberichtigungen
Sind Erlösberichtigungen Aufwand?
Nein. Erlösberichtigungen sind keine Aufwendungen, sondern Minderungen der Umsatzerlöse. Sie werden mit den Erlösen verrechnet und nicht als gesonderter Aufwand ausgewiesen.
Warum muss die Umsatzsteuer mitberichtigt werden?
Mit dem geminderten Erlös verringert sich auch die steuerliche Bemessungsgrundlage. Daher ist bei der Buchung der Erlösberichtigung der entsprechende Umsatzsteueranteil ebenfalls zu korrigieren.
Auf welchen Konten werden Erlösberichtigungen gebucht?
Sie werden auf gesonderten Unterkonten der Erlöskonten gebucht, etwa „Gewährte Skonti“ oder „Gewährte Boni“, und am Jahresende mit den Umsatzerlösen verrechnet. So bleibt der getrennte Ausweis während des Jahres erhalten, während in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung am Ende nur der bereinigte Nettoumsatz erscheint.