Eigentum ist das umfassendste Recht, das eine Person an einer Sache haben kann. Der Eigentümer darf mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Das Eigentum ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und vom bloßen Besitz streng zu unterscheiden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Eigentum?
Eigentum bezeichnet die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person. Es handelt sich um ein absolutes Recht, das gegenüber jedermann wirkt. Der Eigentümer hat insbesondere das Recht,
- die Sache zu nutzen und ihre Früchte zu ziehen,
- über die Sache zu verfügen, sie also zu verkaufen, zu verschenken oder zu belasten,
- andere von der Einwirkung auszuschließen.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Besitz: Besitz ist lediglich die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, Eigentum dagegen die rechtliche Zuordnung. Ein Mieter ist Besitzer der Wohnung, der Vermieter bleibt ihr Eigentümer. Beide Begriffe können, müssen aber nicht in einer Person zusammenfallen.
Arten und Übertragung des Eigentums
Je nach Art der Sache und Zahl der Beteiligten unterscheidet man verschiedene Formen:
- Alleineigentum: Eine Person ist alleiniger Eigentümer.
- Miteigentum: Mehrere Personen sind nach Bruchteilen berechtigt.
- Gesamthandseigentum: Eine Gemeinschaft, etwa eine Erbengemeinschaft, ist gemeinschaftlich berechtigt.
Die Übertragung des Eigentums richtet sich nach der Art der Sache. Bei beweglichen Sachen erfolgt sie durch Einigung und Übergabe. Bei Grundstücken sind die notariell beurkundete Einigung (Auflassung) und die Eintragung ins Grundbuch erforderlich. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr hat der Eigentumsvorbehalt große Bedeutung: Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Ware, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. So sichert sich der Lieferant gegen einen Zahlungsausfall ab.
Trennungs- und Abstraktionsprinzip
Eine Besonderheit des deutschen Rechts ist die Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Beim Kauf einer Sache sind zwei rechtlich selbstständige Geschäfte zu unterscheiden:
- Verpflichtungsgeschäft: der Kaufvertrag, der die Pflicht zur Übereignung begründet
- Verfügungsgeschäft: die eigentliche Übereignung, also der Eigentumsübergang
Nach dem Abstraktionsprinzip sind beide Geschäfte in ihrer Wirksamkeit voneinander unabhängig. Selbst wenn der Kaufvertrag unwirksam ist, kann das Eigentum wirksam übergegangen sein, es wird dann über das Bereicherungsrecht zurückgefordert. Dieses Prinzip schafft Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und schützt gutgläubige Dritte, die eine Sache erworben haben.
Häufige Fragen zum Eigentum
Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
Eigentum ist die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person, Besitz dagegen nur die tatsächliche Sachherrschaft. Wer eine Sache mietet, ist Besitzer, aber nicht Eigentümer. Eigentümer und Besitzer können, müssen aber nicht identisch sein.
Wie wird man Eigentümer einer beweglichen Sache?
Bei beweglichen Sachen geht das Eigentum durch Einigung über den Eigentumsübergang und die Übergabe der Sache über. Bei Grundstücken sind zusätzlich die notarielle Auflassung und die Eintragung im Grundbuch nötig.
Was bedeutet Eigentumsvorbehalt?
Beim Eigentumsvorbehalt bleibt der Verkäufer so lange Eigentümer der gelieferten Ware, bis der Käufer den vollständigen Kaufpreis gezahlt hat. Diese Vereinbarung schützt den Verkäufer vor einem Forderungsausfall und ist im Geschäftsverkehr weit verbreitet.