Goldene Bilanzregel

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Die Goldene Bilanzregel bezieht sich auf den rechnerisch am wirtschaftlichsten Umgang mit Finanzierungen für Anlage- und Umlaufvermögen.

Für Anlagevermögen besagt die Goldene Regel, dass langfristiges Vermögen ebenso langfristig finanziert werden sollte oder mathematisch ausgedrückt:

Anlagevermögen + langfristiges Umlaufvermögen = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital

Für Umlaufvermögen gilt laut Goldener Bilanzregel die Devise, dass kurzfristiges Vermögen ebenso kurzfristig finanziert werden sollte.

Als mathematischer Definition ausgedrückt:

kurzfristiges Umlaufvermögen = kurzfristiges Fremdkapital

Besonders die Verwendung von Fremdkapital verspricht bei der Finanzierung von Umlaufvermögen eine höhere Flexibilität als die Nutzung kostspieliger Dispositionskredite. Flexibilität fließt dabei ebenso in die Goldene Bilanzregel mit ein, wie die tatsächlich entstehenden Kosten bei der Nutzung fremden Kapitals.

Beispiel:

Benötigt ein Unternehmer aufgrund einer sich abzeichnenden stärkeren Nachfrage mehr Rohstoffe als gewohnt, ist es am effektivstem dies über kurzfristiges Fremdkapital zu finanzieren. Zum einem stellen die daraus hergestellten Waren einen Wert dar, der in unmittelbarer Zukunft bereits zu einem Umsatzplus führen kann. Dieser kann dann für die Rückzahlung des Fremdkapitals verwendet werden, während die erzielten Überschüsse in neue Rohstoffe investiert oder als Anlagevermögen verwendet werden kann. Bei der Nutzung von langfristigem Kapital durch Darlehen ist eine vorzeitige Rückzahlung dagegen in der Regel mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden, welche entstandene Gewinner spürbar schmälert.

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