Der individuellen Entgeltbestimmung dienen die Lohnformen. Die Lohngerechtigkeit hat dabei Dominanz. In der Betriebswirtschaftslehre ist nicht die Frage der Gerechtigkeit von Bedeutung, sondern es stellt an dieser Stelle die ethische Komplexität dar. Ferner stellt sich die Frage nach den absoluten und den relativen Lohnhöhen.

Inhalte zum Thema Lohnformen

Zeitlohn

Der Zeitlohn ist eine Form der Entlohnung welcher unabhängig von seiner Leistung, sondern nach der Dauer der geleisteten Arbeitszeit gezahlt wird. Dabei geht der Arbeitgeber von einer durchschnittlichen Leistung seiner Arbeitnehmer aus. Danach erhält ein Arbeiter einen Stundenlohn. Der festgelegte Stundenlohn wird mit der wöchentlichen Arbeitszeit multipliziert. Die Angestellten, Beamten, Azubis und auch Arbeiter können beim Zeitlohn in Form eines Monatslohnes bzw. Gehaltes vergütet werden. Möglich sind auch Tageslöhne, Schichtlöhne und Wochenlöhne. Beim Gehalt handelt es sich um das Arbeitsentgelt des Angestellten. Pro geleistete Arbeitsschicht wird der Schichtlohn gezahlt. Dabei spielt die Leistung keine Rolle.
Üblich ist die Zahlung vom Zeitlohn bei Tätigkeiten, deren Leistung gar nicht oder kaum messbar ist. Das betrifft Arbeiten im Büro oder der Verwaltung. Kaum beurteilen lassen sich auch Reparatur- und Installationsarbeiten. Ein weiteres Kriterium für den Zeitlohn ist, wenn Genauigkeit und ordnungsgemäße Ausführung Priorität haben. Bei Berufen wie Lehrern, Kassieren oder Kontrolleure, wäre dies der Fall. Können Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Menge der Tätigkeit Einfluss nehmen, wird ebenfalls Zeitlohn vereinbart. Beispiele hierfür sind der Koch, der Lagerarbeiter oder der Verkäufer.
Der Zeitlohn errechnet sich Lohn = Stundenlohn x Arbeitszeit.

Vorteile von Zeitlohn

Lohnabrechnung ist einfach
häufig bessere Qualität
Arbeitnehmer haben ein Einkommen welches besser zu kalkulieren ist
Leistungsdruck sinkt
Unfälle sind weniger häufig
Stresspegel ist geringer
Die Kehrseite sind die Nachteile, die darin zu sehen sind, dass keine Leistungsunterschiede mehr Berücksichtigung finden können. Der Leistungsanreiz für den Arbeitnehmer geht verloren.

Leistungslohn

Bei einem Leistungslohn werden die Arbeitnehmer entsprechen ihren tatsächlichen persönliche bzw. basierend auf einer Gruppenleistung entlohnt. Der Hintergrund dieser Entlohnung ist, dass jeder genau so viel verdient wie er auch geleistet hat. Der Zeitlohn splittet sich in den Akkordlohn den Zeitlohn mit Leistungszulage und dem Prämienlohn.

Akkordlohn

Zusätzlich zu dem tariflich festgelegten Mindestlohn erhält der Arbeitnehmer einen Akkordzuschlag. Der Akkordzuschlag wird anhand der messbaren Leistungen berechnet. Handelt es sich um die spezielle Form vom Zeitakkord, ist dabei nicht nur die messbare Leistung, sondern auch die dafür benötigte Zeit von Bedeutung.

Vorteile von Akkordlohn:

  • Bezahlung erfolgt leistungsgerecht
  • Arbeitnehmer können die Lohnhöhe durch ihre Leistung beeinflussen

Nachteile vom Akkordlohn:

  • Gleichgewicht zwischen Qualität und Quantität
  • ständige Qualitätskontrollen machen sich erforderlich

Bei der Berechnung in den Akkordlohn fließen folgende Punkte ein. Der Mindestlohn + den Akkordzuschlag.

Beispiel

Beträgt der Zeitlohn 15,00 Euro pro Stunde und soll die Normalleistung 10 Stück in einer Stunde betragen ergibt sich daraus eine Vorgabezeit. Pro Stück bleiben 6 Minuten Zeit. Beträgt nun der Akkordzuschlag 20 %. Es resultiert ein Akkordrichtsatz von 18,00 Euro.

Die gebräuchlichste Form beim Akkordlohn ist der Zeitakkord. Er ergibt sich aus der Menge multipliziert mit der Vorgabezeit multipliziert mit dem Minutenfaktor. Alternativ erfolgt die Zahlung nach Stückakkord. Berechnet wird die nach der Menge multipliziert mit dem Akkordsatz.
Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird eine Lohnvereinbarung getroffen. Diese beinhaltet die Leistungsmenge pro Zeiteinheit.
Er ist die überwiegend verwendete Form bei einer Akkordentlohnung. Nicht bei allen Tätigkeiten ist die Abrechnung nach dem Einzelakkord anwendbar. Stellenweise ist es sinnvoller, die Bewertung einer Gruppe vorzunehmen. Eine Erhöhung der Ausbringungsmenge, also ein wirtschaftlicher Aspekt, könnte hierfür die Ursache sein. Anteilsmäßig wird das Bewertungsergebnis auf die Anzahl der Gruppenmitglieder verteilt. Es ist dann der Gruppenakkord.

Prämienlohn

Beim Prämienlohn handelt es sich um eine erfolgsabhängige Lohnform. Zusatzentgelte können gezahlt werden, wenn die Leistung über der Vorgabe liegt.
Welche Kriterien der Arbeitgeber zugrunde legt, wenn er dem Arbeitnehmer einen Prämienlohn zahlt, bleibt ihm überlassen. Zwischen der erbrachten Leistung und dem gezahlten Prämienlohn besteht demzufolge keine Proportionalität. Die Fertigungsprozesse werden zunehmend automatisiert, sodass der Akkordlohn immer weiter ins Hintertreffen gerät. Der Prämienlohn lässt sich auch anders einsetzen. Bewertungskriterien wären nicht nur die Quantität, sondern eher die Qualität. Er spielt bei der psychologischen Beeinflussung der Mitarbeiter eine große Rolle. Vor allem dann, wenn sie darauf Einfluss nehmen können.

Prämienlohn = Grundlohn + Prämie.

Beteiligungslohn

Je nach Betrieb können die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen Beteiligungslohn zusätzlich zum Gehalt zahlen. Grundsätzlich ist ein Beteiligungslohn unternehmensorientiert. Eine Option ist die Kapitalbeteiligung. Hierbei wird der Zuschlag nicht ausgezahlt. Er verbleibt im Unternehmen beispielsweise als Belegschaftsaktie. Alternativ besteht die Option der Umsatz- und Gewinnbeteiligung. Der Arbeitnehmer erhält einen Anteil vom Reingewinn des Umsatzes ausgezahlt. Der Vorteil vom Beteiligungslohn ist darin zu sehen, dass die Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer sich stark erhöht.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass es als Lohnarten auch die Provisionen und die Tantiemen gibt.
Provisionen werden von Arbeitgebern an Arbeitnehmer ausgezahlt neben dem vereinbarten Arbeitsentgelt. Generell gibt es folgende Arten von Provisionen:

  • Abschlussprovision
  • Bearbeitungsprovision
  • Bestandsprovision
  • Folgeprovision
  • Courtage
  • Dynamikprovision
  • Einmalprovision
  • Erneuerungsprovision
  • Inkassoprovision
  • Superprovision
  • Verlängerungsprovision
  • Zuführungsprovision

Als Tantieme wird eine variable Vergütung bezeichnet, welche leistungsabhängig ist. Gezahlt werden sie meist an leitende Angestellte, an Geschäftsführer oder auch an Vorstandsmitglieder von einer AG.
Ebenfalls ist die Zahlung von Tantiemen bei Künstlern üblich. Hier ist sind sie abhängig von den Auflagen eines Buchs oder eines Musiktitels.

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