Beim Eigenverbrauch handelt es sich um eine private Entnahme von Gegenständen oder Leistungen aus dem Betrieb. Zu beachten ist, das diese Entnahmen Umsatzsteuerpflichtig sind.
Beispiel: Unternehmer entnimmt ein Fahrrad aus der eigenen Produktion
| Privatentnahmen | 238 € | ||
| an Erlöse aus Privatentnahmen | 200 € | ||
| an Umsatzerlöse | 38 € |