Betriebsverfassungsgesetz

Das Betriebsverfassungsgesetz ist unter diversen Abkürzungen zu finden. Die Bezeichnung BetrVG, BetrVG 1972 und BetrG 1952 sind hierfür zutreffend. Dieses für die Bundesrepublik Deutschland geltende Bundesgesetz trifft Aussagen zum Arbeitsrecht. Die ursprüngliche Fassung stammt bereits aus dem Jahr 1952. Das Inkrafttreten ist auf den 14. November 1952 (BGBI. I S. 681) datiert. Eine letzte Änderung wurde am 20. April 2013 eingereicht und erlangte Rechtskraft am 01. August 2013.

Darin wird die Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Es geht um die grundlegende Ordnung, welche durch die gewählte betriebliche Interessenvertretung wahrgenommen wird.

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