Saldierungsverbot (Verrechnungsverbot)

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Das Saldierungsverbot (auch als Verrechnungsverbot bezeichnet) ist ein Grundsatz, der eine Verrechnung von Aktivposten mit gegenüberstehenden Passivposten verbietet. Dieser Grundsatz gilt sowohl innerhalb der Bilanz, als auch bei der GuV-Rechnung (Gewinn- und Verlustrechnung).

Es bestehen verschiedene Ausnahmen für das Gebot. Bei der Bilanzierung ist eine Aufrechnung von Forderungen mit dem gegenüberstehenden Verbindlichkeiten zulässig. Im Rahmen der GuV-Rechnung dürfen Bestandsveränderungen miteinander verrechnet werden. Die Ausnahmen sind im HGB §256 Abs. 2 vollständig aufgelistet.

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