Das Saldierungsverbot (auch als Verrechnungsverbot bezeichnet) ist ein Grundsatz, der eine Verrechnung von Aktivposten mit gegenüberstehenden Passivposten verbietet. Dieser Grundsatz gilt sowohl innerhalb der Bilanz, als auch bei der GuV-Rechnung (Gewinn- und Verlustrechnung).
Es bestehen verschiedene Ausnahmen für das Gebot. Bei der Bilanzierung ist eine Aufrechnung von Forderungen mit dem gegenüberstehenden Verbindlichkeiten zulässig. Im Rahmen der GuV-Rechnung dürfen Bestandsveränderungen miteinander verrechnet werden. Die Ausnahmen sind im HGB §256 Abs. 2 vollständig aufgelistet.