Nachhaltigkeitsbericht und CSRD: Pflichten und Anforderungen ab 2025

Home » Nachhaltigkeitsbericht und CSRD: Pflichten und Anforderungen ab 2025

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend verändert. Seit 2025 müssen deutlich mehr Unternehmen als bisher einen ausführlichen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Für BWL-Studenten ist das Thema besonders relevant, weil es das Rechnungswesen mit den Themen ESG und Unternehmensverantwortung verbindet.

Was ist die CSRD?

Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert die Berichtspflicht erheblich. Der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des Lageberichts und wird künftig auch von einem Wirtschaftsprüfer geprüft.

Wer muss berichten?

Unternehmensgröße Berichtspflicht ab Kriterien (2 von 3 erfüllt)
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (>500 MA) Geschäftsjahr 2024 Bereits unter NFRD berichtspflichtig
Große Unternehmen Geschäftsjahr 2025 Bilanzsumme >25 Mio. €, Umsatz >50 Mio. €, >250 Mitarbeiter
Börsennotierte KMU Geschäftsjahr 2026 (mit Opt-out bis 2028) An EU-reguliertem Markt notiert

Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts (ESRS)

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Berichtsinhalte in drei Bereichen:

Bereich Themen Beispielkennzahlen
Environment (E) Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft CO₂-Emissionen (Scope 1–3), Energieverbrauch
Social (S) Arbeitnehmerbelange, Lieferkette, Kunden, Gemeinwesen Mitarbeiterfluktuation, Gender Pay Gap
Governance (G) Unternehmensführung, Risikomanagement, Compliance Diversität im Vorstand, Antikorruptionsmaßnahmen

Doppelte Wesentlichkeit

Ein zentrales Prinzip der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality). Unternehmen müssen sowohl berichten, wie Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen (Financial Materiality), als auch wie das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft wirkt (Impact Materiality).

Verwandte Themen

Prüfungstipp: In BWL-Klausuren wird zunehmend nach der CSRD und dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit gefragt. Merke dir: CSRD betrifft ab 2025 alle großen Unternehmen – nicht nur börsennotierte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen