Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend verändert. Seit 2025 müssen deutlich mehr Unternehmen als bisher einen ausführlichen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Für BWL-Studenten ist das Thema besonders relevant, weil es das Rechnungswesen mit den Themen ESG und Unternehmensverantwortung verbindet.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die CSRD?
Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert die Berichtspflicht erheblich. Der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des Lageberichts und wird künftig auch von einem Wirtschaftsprüfer geprüft.
Wer muss berichten?
| Unternehmensgröße | Berichtspflicht ab | Kriterien (2 von 3 erfüllt) |
|---|---|---|
| Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (>500 MA) | Geschäftsjahr 2024 | Bereits unter NFRD berichtspflichtig |
| Große Unternehmen | Geschäftsjahr 2025 | Bilanzsumme >25 Mio. €, Umsatz >50 Mio. €, >250 Mitarbeiter |
| Börsennotierte KMU | Geschäftsjahr 2026 (mit Opt-out bis 2028) | An EU-reguliertem Markt notiert |
Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts (ESRS)
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Berichtsinhalte in drei Bereichen:
| Bereich | Themen | Beispielkennzahlen |
|---|---|---|
| Environment (E) | Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft | CO₂-Emissionen (Scope 1–3), Energieverbrauch |
| Social (S) | Arbeitnehmerbelange, Lieferkette, Kunden, Gemeinwesen | Mitarbeiterfluktuation, Gender Pay Gap |
| Governance (G) | Unternehmensführung, Risikomanagement, Compliance | Diversität im Vorstand, Antikorruptionsmaßnahmen |
Doppelte Wesentlichkeit
Ein zentrales Prinzip der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality). Unternehmen müssen sowohl berichten, wie Nachhaltigkeitsaspekte das Unternehmen beeinflussen (Financial Materiality), als auch wie das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft wirkt (Impact Materiality).
Verwandte Themen
- Der Jahresabschluss – der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil des Lageberichts
- HGB vs. IFRS – Rechnungslegungsrahmen für die Finanzberichterstattung
- GoB – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – Rahmenbedingungen der Berichterstattung
Prüfungstipp: In BWL-Klausuren wird zunehmend nach der CSRD und dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit gefragt. Merke dir: CSRD betrifft ab 2025 alle großen Unternehmen – nicht nur börsennotierte.