Der Nachhaltigkeitsbericht ist die strukturierte Berichterstattung eines Unternehmens über ökologische, soziale und unternehmensführungsbezogene Themen. Mit der EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird diese Berichterstattung für immer mehr Unternehmen verpflichtend und inhaltlich vereinheitlicht. Sie löst die frühere nichtfinanzielle Erklärung ab und erweitert deren Umfang deutlich.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die CSRD?
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa neu ordnet. Ziel ist es, Nachhaltigkeitsinformationen vergleichbar, verlässlich und für Investoren wie Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Der Nachhaltigkeitsbericht wird dabei in den Lagebericht integriert und unterliegt einer Prüfpflicht. Die inhaltlichen Vorgaben konkretisieren die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Wer ist berichtspflichtig?
Die CSRD weitet den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen schrittweise aus:
- Zunächst große kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet waren.
- Anschließend weitere große Unternehmen, die bestimmte Schwellenwerte bei Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigtenzahl überschreiten.
- Später auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen mit erleichterten Standards.
Maßgeblich für die Einstufung als großes Unternehmen sind die Größenkriterien des HGB. Damit fallen künftig deutlich mehr Unternehmen unter die Berichtspflicht als zuvor.
Inhalt und doppelte Wesentlichkeit
Ein zentrales Prinzip der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeit. Unternehmen müssen aus zwei Blickwinkeln berichten:
- Inside-out: Welche Auswirkungen hat das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft?
- Outside-in: Welche finanziellen Chancen und Risiken entstehen dem Unternehmen aus Nachhaltigkeitsthemen?
Inhaltlich decken die ESRS Umweltthemen wie Klimawandel und Ressourcen, soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen und Menschenrechte sowie Fragen der Unternehmensführung ab. Die Angaben werden im Lagebericht veröffentlicht und müssen durch einen Wirtschaftsprüfer mit begrenzter Sicherheit geprüft werden.
Bedeutung für Unternehmen
Die CSRD bringt für betroffene Unternehmen erhebliche praktische Anforderungen mit sich. Sie müssen Daten erheben, Prozesse aufbauen und Verantwortlichkeiten schaffen:
- Erhebung und Dokumentation einer Vielzahl von Nachhaltigkeitskennzahlen,
- Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit,
- Aufbau interner Kontroll- und Berichtsstrukturen für prüffähige Daten.
Auch nicht unmittelbar berichtspflichtige Unternehmen sind häufig betroffen, weil große Kunden entlang der Lieferkette Nachhaltigkeitsdaten anfordern. Eine frühzeitige Vorbereitung verschafft Unternehmen daher einen Wettbewerbsvorteil.
Mit der CSRD rückt die Nachhaltigkeitsberichterstattung damit auf eine Stufe mit der finanziellen Berichterstattung. Nichtfinanzielle Informationen werden verbindlich, vergleichbar und prüfbar – ein grundlegender Wandel, der Nachhaltigkeit fest in der Rechnungslegung und der Unternehmenssteuerung verankert und das Berichtswesen vieler Unternehmen dauerhaft prägt.
Häufige Fragen zu Nachhaltigkeitsbericht und CSRD
Wofür steht die Abkürzung CSRD?
CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive, also die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie regelt, welche Unternehmen in welchem Umfang über Nachhaltigkeitsthemen berichten müssen.
Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit?
Doppelte Wesentlichkeit verlangt, sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsthemen zu berichten. Beide Perspektiven sind zu berücksichtigen, und ein Thema gilt bereits dann als wesentlich, wenn nur eine der beiden Sichtweisen zutrifft.
Muss der Nachhaltigkeitsbericht geprüft werden?
Ja. Anders als früher unterliegt der Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD einer externen Prüfpflicht. Ein Prüfer bestätigt die Angaben zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit (limited assurance). Damit gewinnen die berichteten Nachhaltigkeitsdaten an Verlässlichkeit und werden für Investoren und Öffentlichkeit belastbarer.