Wohlfahrtsverlust

Unter dem Begriff Wohlfahrtsverlust versteht man den Verlust der ökonomischen Wohlfahrt. Es ist eigentlich ein recht abstraktes Konstrukt zur Beurteilung von Handlungsalternativen. Die ökonomische Wohlfahrt einer Volkswirtschaft hängt grundsätzlich von der Schaffung eines allgemeinen Nutzens für die einzelnen Marktteilnehmer ab.

Wesentlicher Bestandteil des Aufbaus der ökonomischen Wohlfahrt ist der Tausch von Wirtschaftsgütern. Heute sind Zahlungsmittel für den Tausch gebräuchlich.

Als grundlegendes Beispiel dienen zwei Marktteilnehmer, welche bei einer vordefinierten Grundausstattung von Gütern ihre Präferenzen festlegen und anfangen die Güter zu tauschen. Somit findet ein Handel statt. Definitionsgemäß hat sich damit für beide Marktteilnehmer ein Nutzen ergeben bzw. dieser durch den Tausch erhöht. Im ungünstigsten Fall ist der Nutzen für beide gleich geblieben oder man hat schlecht getauscht und der Nutzen hat abgenommen.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht kann daher folgendes festgestellt werden: da der ökonomische Wohlstand über die Aggregation der individuellen Nutzen gebildet wird, hat sich damit auch der ökonomische Wohlstand der Volkswirtschaft erhöht.

Von einem sog. Wohlfahrtsverlust spricht man dann, wenn die Zusatzlast der Steuer zu verursachten Verlusten an Konsumenten- und Produzentenrente führt. Die Ursache für den Verlust an Wohlfahrt ist jeweils, dass die gehandelte (= produzierte) Menge von der optimalen zu tauschenden Menge abweicht, die sich auf einem vollkommenen Konkurrenzmarkt im Gleichgewicht einstellt.

Es kommt daher unter Umständen für die Marktteilnehmer dazu, dass der Nutzen der anderen Akteure vermindert wird. Wohlfahrtsverluste werden naturgemäß nur partialanalytisch ermittelt. D. h. es werden nicht alle Auswirkungen auf die Konsummöglichkeiten und Nutzenniveau der Bevölkerung betrachtet (da diese in der Zukunft liegen und nicht vollständig bekannt sein können), sondern nur eine einfach zu ermittelnde, als relevant erachtete Teilmenge. Derart verkürzte Berechnungen sind naturgemäß problematisch.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es auch einen sog. Wohlfahrtsgewinn gibt. Wohlfahrtsgewinne können nur in unvollkommenen Märkten realisiert werden, da in vollkommenen Märkten das Maximum der Wohlfahrt bereits erreicht ist.

Da aber reale Märkte nie vollkommen sind, wird ein Wohlfahrtsgewinn durch gesteigerten Freihandel aber immer erreicht werden können. Somit kommt es immer zu einem volkswirtschaftlichen Wohlstandsgewinn in der Praxis.

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