vollkommener Wettbewerb

Home » VWL – Volkswirtschaftslehre » Mikroökonomie » vollkommener Wettbewerb

Für einen vollkommenen Wettbewerb müssen die Bedingungen des vollkommenen Marktes vorherrschen. Von einem vollkommenen Markt (der realitätsfremd ist) spricht man, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • das Maximum Prinzip (=Prinzip der Vorteilsmaximierung)
  • das Homogenitätsprinzip (= Prinzip der Präferenzlosigkeit)
  • die Transparenzbedingung (allen Marktparteien sind absatzrelevanten Daten jederzeit vollständig bekannt)
  • die unendliche Anpassungsgeschwindigkeit (alle Veränderungen von Marktdaten vollziehen sich mit unendlicher Geschwindigkeit)
  • die Interventionslosigkeit (es Erfolg kein behördlicher oder sonstiger obrigkeitlicher Eingriff in das Marktgeschehen)

Die Gesamtnachfrage eines Marktes ergibt sich grundsätzlich aufgrund dieser Bedingungen (mehr oder weniger, abhängig davon wie „vollkommen“ dieser ist).

Wie gesagt gibt es In der Realität diese Marktform nicht, jedoch ist sie für die BWL Lehre elementar wichtig. Dennoch versucht man gerade am Kapitalmarkt durch möglichst viel Schaffung von Transparenz diesem Ideal sehr nahe zu kommen. Im Gegensatz dazu ist etwa der immobilienmarkt ein Markt, der sehr viel Unvollkommenheit aufweist.

Die Preisbildung auf dem vollkommenen Markt kommt ohne die Möglichkeiten von Arbitrage zustande. Das heißt genau, dass bei Angebot und Nachfrage zu einem genauen Zeitpunkt ein Marktgleichgewicht herrscht. Aus mathematischer Sicht ist der Gleichgewichtspreis jenen der Grenzkosten. Man kann auch aufgrund der Transparenz keinen höheren Preis am Markt durchsetzen.

Nach oben scrollen